Bußgelder für "Tutor": Kassationsgerichtshof und die 5%ige Reduzierung der gemessenen Geschwindigkeit (Beschluss Nr. 15894/2025)

Das "Tutor"-System, ein weit verbreitetes Instrument zur Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf Autobahnen, ist häufig Gegenstand von Debatten über seine Genauigkeit. Der Beschluss des Kassationsgerichtshofs Nr. 15894 vom 13. Juni 2025 befasst sich mit einem entscheidenden Aspekt: der Anwendung des Toleranzspielraums. Diese Entscheidung liefert grundlegende Klarstellungen für die Rechtmäßigkeit von Sanktionen und den Schutz der Rechte von Autofahrern.

Die gesetzliche Toleranz für "Tutor"

Der italienische Gesetzgeber hat einen Toleranzspielraum vorgesehen, um mögliche Ungenauigkeiten von Instrumenten wie dem "Tutor" auszugleichen. Artikel 345 Absatz 2 der Ausführungsverordnung zum Straßenverkehrsgesetz (DPR 495/1992) schreibt eine obligatorische Reduzierung des gemessenen Geschwindigkeitswerts vor. Diese Regelung ist unerlässlich, um die Korrektheit von Sanktionen zu gewährleisten.

In Bezug auf Verwaltungsstrafen, die sich aus Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben, die mit dem "Tutor"-System festgestellt wurden, wird gemäß Art. 345 Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Straßenverkehrsgesetz vom gemessenen Geschwindigkeitswert eine Reduzierung von 5 Prozent, mindestens jedoch 5 km/h, vorgenommen.

Die Leitsatzentscheidung des Kassationsgerichtshofs ist eindeutig: Die vom Tutor festgestellte Geschwindigkeit ist nicht die "Netto"-Geschwindigkeit, auf deren Grundlage die Sanktion basiert. Es ist zwingend erforderlich, eine Reduzierung von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit oder mindestens 5 km/h anzuwenden, wobei der günstigere Wert zu wählen ist. Wenn beispielsweise ein Tutor 100 km/h misst, beträgt die sanktionierbare Geschwindigkeit 95 km/h. Wenn er 60 km/h misst, sind 5 % (3 km/h) weniger als die Mindestgrenze von 5 km/h, sodass die berücksichtigte Geschwindigkeit 55 km/h beträgt. Diese Toleranz ist eine gesetzliche Garantie zum Schutz des Bürgers vor instrumentellen Fehlern.

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs: Eine entscheidende Zurückverweisung

Der Beschluss Nr. 15894/2025 entstand aus einem Rechtsstreit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft (M.) und der Partei L. Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung des Gerichts von Genua (07.10.2022) "mit Zurückverweisung kassiert". Das bedeutet, dass das Urteil aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung zurückverwiesen wurde, mit der Verpflichtung, den vom Kassationsgerichtshof dargelegten Rechtsgrundsatz korrekt anzuwenden. Die Entscheidung, mit Dr. R. G. als Berichterstatter und Verfasser, bekräftigt die Unabdingbarkeit von Artikel 345 Absatz 2 der Verordnung, die auf Artikel 142 Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes beruht. Diese Normen schaffen ein Gleichgewicht zwischen Verkehrssicherheit und den Rechten des Bürgers.

Warum ist die Toleranz ein wesentliches Recht?

Die Anwendung des Toleranzspielraums beruht auf grundlegenden Prinzipien:

  • Technische Zuverlässigkeit: Anerkennung geringfügiger Ungenauigkeiten von Instrumenten.
  • Schutz des Bürgers: Gewährleistung von Sanktionen nur für eindeutige Verstöße.
  • Rechtsstaatlichkeitsprinzip: Sicherstellung von Sanktionen im Einklang mit der Gesetzgebung, wie vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Schlussfolgerungen und nützliche Ratschläge

Der Beschluss Nr. 15894/2025 stärkt die Position der Autofahrer. Es ist unerlässlich, dass jeder Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch "Tutor" sowohl die gemessene Geschwindigkeit als auch die Endgeschwindigkeit nach Anwendung der Reduzierung (5 % oder mindestens 5 km/h) klar angibt. Wenn die Reduzierung nicht korrekt angewendet oder erwähnt wird, kann das Bußgeld rechtswidrig und anfechtbar sein. Überprüfen Sie den Bußgeldbescheid sorgfältig und wenden Sie sich im Zweifelsfall an qualifizierte Rechtsberater. Eine fachkundige Unterstützung kann entscheidend sein, um die Einhaltung der Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci