Das Thema der Schuldfähigkeit und des Vorsatzes ist im Strafrecht von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es um Personen mit psychischen Störungen oder Problemen im Zusammenhang mit Substanzmissbrauch geht. Das Urteil Nr. 17496 vom 29. November 2022, erlassen vom Berufungsgericht Messina, bietet wichtige Denkanstöße zu diesen Aspekten und klärt das Verhältnis zwischen der Fähigkeit zu verstehen und zu wollen und der strafrechtlichen Verantwortung.
Das Gericht erklärte die Berufung für unzulässig und behandelte das Konzept der Schuldfähigkeit als Fähigkeit zu verstehen und zu wollen. Es ist von grundlegender Bedeutung zu betonen, dass Schuldfähigkeit und Schuld zwei unterschiedliche, wenn auch miteinander verbundene Konzepte sind. Die Schuldfähigkeit muss vor der Schuld festgestellt werden, da sie die naturalistische Komponente der strafrechtlichen Verantwortung darstellt.
01 Präsident: ROCCHI GIACOMO. Berichterstatterin: TOSCANI EVA. Berichterstatterin: TOSCANI EVA. Angeklagter: LOSENGO ANTONIO. P.M. PICARDI ANTONIETTA. (Bestätigt) Erklärt für unzulässig, BERUFUNGSGERICHT MESSINA, 09.03.2022 560001 SCHULDFÄHIGKEIT - IM ALLGEMEINEN (FÄHIGKEIT ZU VERSTEHEN UND ZU WOLLEN) - Teilweise geistige Beeinträchtigung - Verhältnis zum Vorsatz - Autonomie - Konsequenz - Sachverhalt. Die Schuldfähigkeit, als Fähigkeit zu verstehen und zu wollen, und die Schuld, als Bewusstsein und Wille der rechtswidrigen Tat, drücken unterschiedliche Konzepte aus und operieren auf verschiedenen Ebenen, obwohl erstere als naturalistische Komponente der Verantwortung vor letzterer mit der Konsequenz, dass der allgemeine Vorsatz mit einer teilweisen geistigen Beeinträchtigung vereinbar ist, mit Vorrang festgestellt werden muss. (Sachverhalt in Bezug auf versuchten Mord, bei dem der Vorsatz trotz einer Persönlichkeitsstörung und chronischem Alkoholkonsum angenommen wurde, die als nicht die Kritikfähigkeit und die Vorstellung des Ereignisses beeinträchtigend beurteilt wurden).
Der vom Gericht geprüfte Sachverhalt betraf einen Fall von versuchtem Mord, bei dem der angeklagte Täter eine Persönlichkeitsstörung und eine Geschichte chronischen Alkoholkonsums aufwies. Trotz dieser Probleme war das Gericht der Ansicht, dass der Täter in der Lage war, Kritik zu üben und sich Ereignisse vorzustellen, was für die Annahme eines Vorsatzes notwendig ist. Daraus ergibt sich, dass eine teilweise geistige Beeinträchtigung die Möglichkeit, einen allgemeinen Vorsatz anzunehmen, nicht ausschließt.
Das Urteil Nr. 17496 von 2022 stellt einen wichtigen Präzedenzfall in der italienischen Rechtsprechung dar und klärt, dass das Vorliegen einer teilweisen geistigen Beeinträchtigung die Möglichkeit, einen Vorsatz anzunehmen, nicht ausschließt, sofern der Täter in der Lage ist, die Bedeutung seiner Handlungen zu verstehen. Diese Klarstellung ist nicht nur für Juristen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für diejenigen, die mit ähnlichen Situationen konfrontiert sind, und unterstreicht die Komplexität der Dynamik zwischen psychischer Gesundheit und strafrechtlicher Verantwortung.