Die Irrelevanz des früheren Drogenkonsums: Urteil 22075/2025 zur Anstiftung zum Drogenkonsum

Die Bekämpfung von Drogen ist eine rechtliche Priorität. Das Verbrechen der Anstiftung zum Konsum (Art. 82 D.P.R. 9. Oktober 1990, Nr. 309) ist zentral. Aber wenn die angestiftete Person bereits Drogen konsumiert hat, ändert sich die Situation? Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 22075 vom 12. Juni 2025 (Rv. 288260-01) eine endgültige und entscheidende Antwort gegeben.

Das Verbrechen der Anstiftung und die Rechtsfrage

Artikel 82 des D.P.R. 309/90 bestraft, wer zum Konsum von Betäubungsmitteln anstiftet, und schützt die öffentliche und individuelle Gesundheit. Der Oberste Gerichtshof, unter dem Vorsitz von DI NICOLA V. und mit dem Berichterstatter ANDRONIO A. M., hat eine (als unzulässig erklärte) Berufung gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts von Florenz vom 19. Dezember 2023 im Fall des Angeklagten G. P.M. P. G. geprüft. Die Frage war, ob der frühere Konsum des Opfers die Konfigurierbarkeit des Verbrechens ausschloss. Die Kassation hat klargestellt, dass dies nicht der Fall ist.

Das Verbrechen nach Art. 82 D.P.R. 9. Oktober 1990, Nr. 309, ahndet jedes Verhalten, das geeignet ist, den Willen anderer zum Konsum von Betäubungsmitteln zu bestimmen oder zu fördern, unabhängig vom eventuellen früheren Konsum durch das Opfer, da dies für die Konfigurierbarkeit des Verbrechens irrelevant ist, da es dem allgemeinen und individuellen Schutz dient, um jede Form von Einflussnahme, Suggestion, Aufforderung oder psychischem Zwang auf das passive Subjekt zu verhindern.

Diese Maxime ist von grundlegender Bedeutung. Das Gericht stellt fest, dass der frühere Konsum irrelevant ist. Das Verbrechen schützt jeden, sei es, dass er noch nie Drogen konsumiert hat oder bereits welche konsumiert hat. Ziel ist es, zu verhindern, dass irgendein Verhalten den Konsum "bestimmt oder fördert", sei es als erster Ansatz oder zur Verstärkung einer Gewohnheit. Die Norm ist ein Schild gegen jeden psychischen Druck.

Die Gründe für den erweiterten Schutz

Die Auslegung des Obersten Gerichtshofs basiert auf dem doppelten Zweck von Artikel 82: allgemeiner und individueller Schutz. Das Gesetz entmutigt Verhaltensweisen, die den Drogenkonsum fördern, und schützt vor:

  • Einflussnahme: subtile Konditionierung.
  • Suggestion: Induktion von Gedanken.
  • Aufforderung: Einladung zum Konsum.
  • Psychischer Zwang: Druck auf die Freiheit.

Auch wer bereits konsumiert hat, ist anfällig. Das Gesetz bietet Schutz, um Rückfälle oder Verschlimmerungen zu verhindern, im Einklang mit früheren Rechtsprechungen (z. B. Nr. 16041 von 2001), die Art. 82 stets extensiv ausgelegt haben.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 22075 von 2025 der Kassation bestätigt einen Grundsatz: die Irrelevanz des früheren Drogenkonsums des Opfers für das Verbrechen der Anstiftung. Diese Entscheidung stärkt die präventive und schützende Wirksamkeit von Artikel 82 des D.P.R. 309/90 und schützt die Gesundheit und die Selbstbestimmungsfreiheit jedes Einzelnen. Sie ist eine klare Richtlinie für Juristen über die Tragweite des strafrechtlichen Schutzes in einem so sensiblen Bereich.

Anwaltskanzlei Bianucci