Das jüngste Urteil Nr. 39722 vom 9. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat eine lebhafte Debatte im juristischen Bereich über das heikle Thema der Konkurrenz von Straftaten im Bereich der häuslichen Misshandlung und Folter ausgelöst. Das Gericht hat entschieden, dass das Verbrechen der Misshandlung, verschärft durch Grausamkeit und triviale Motive, mit dem Verbrechen der Folter konkurrieren kann, insbesondere wenn das Opfer ein minderjähriges Familienmitglied ist. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Höhepunkte des Urteils zu analysieren und die rechtlichen und sozialen Auswirkungen dieser wichtigen Entscheidung zu klären.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass die beiden Verbrechen unterschiedliche Rechtsgüter schützen: die psychophysische Integrität im Falle der Misshandlung und die Würde der Person im Falle der Folter. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um zu verstehen, wie die beiden Straftaten koexistieren können, ohne sich zu überschneiden, was eine weitere Bestrafung für Folterhandlungen ermöglicht, wenn diese sich als weitere physische oder psychische Übergriffe manifestieren.
Konkurrenz mit dem Verbrechen der Folter, verschärft gemäß Art. 613-bis, Absatz vier, StGB – Vorhandensein – Gründe – Sachverhalt. Das Verbrechen der häuslichen Misshandlung, verschärft durch Grausamkeit, triviale Motive und verminderte Verteidigung, und das der Folter zum Nachteil eines minderjährigen Familienmitglieds können aufgrund der Verschiedenheit des geschützten Rechtsguts – die psychophysische Integrität der Familienmitglieder im ersten Fall und die Würde der Person im zweiten – und der strukturellen Nicht-Überlappung der angeklagten Handlungen miteinander konkurrieren, da das Verbrechen der Folter eine eigenständige Relevanz erlangt, wenn die Handlung, abgesehen davon, dass sie für die Misshandlung funktional ist, sich in weiteren physischen und psychischen Übergriffen auf das Opfer äußert und diesem akute körperliche Leiden oder ein nachweisbares psychisches Trauma zufügt. (In der Begründung hielt das Gericht die Verurteilung des Angeklagten gemäß Art. 613-bis, Absatz vier, zweiter Satz, StGB, anstatt gemäß Art. 572, Absatz drei, letzter Satz, StGB, für korrekt, da er den Tod seines zweijährigen Sohnes verursacht hatte, angesichts der zeitlichen Lücke zwischen den anfänglichen Gewalttaten, die mit Beleidigungen, Schlägen, Verletzungen und Drohungen begangen wurden, und den nachfolgenden Handlungen, mit denen der Angeklagte nach Belieben auf dem Opfer herumhackte, es entpersönlichte und entmenschlichte, bis zu dem Punkt, dass es nicht mehr weinen konnte, nur um seinen tierischen Impulsen freien Lauf zu lassen, und es so in eine "Sache" verwandelte, die ihm ausgeliefert war).
Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt dar und gibt klare Anweisungen, wie gewalttätige Handlungen, insbesondere gegen Minderjährige, rigoros verfolgt werden müssen. Das Gericht hat die Bedeutung der Anerkennung des zugefügten Leidens nicht nur als Misshandlung, sondern auch als Folter unterstrichen und damit den Weg für strengere Strafen für solche Straftaten geebnet. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den europäischen Vorschriften, die darauf abzielen, die Rechte von Minderjährigen zu schützen und sicherzustellen, dass die Gerechtigkeit angemessen und zeitnah gewährt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 39722 von 2024 eine klare und detaillierte Auslegung des Gesetzes zur Konkurrenz von Straftaten im Bereich der Misshandlung und Folter bietet. Es klärt nicht nur die Unterschiede zwischen den beiden Verbrechen, sondern unterstreicht auch die Bedeutung der Gewährleistung von Gerechtigkeit für die Opfer, insbesondere für die Schwächsten wie Minderjährige. Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter, und damit auch die Notwendigkeit, die Grundrechte der Einzelpersonen innerhalb der familiären Dynamik zu schützen.