Das Phänomen der illegalen Parkplatzwächter stellt seit Jahren eine Plage für unsere Städte dar, die Unannehmlichkeiten, Unsicherheit und eine offensichtliche Verletzung der Legalität und des städtischen Anstands verursacht. Oft liegt die Schwierigkeit bei der Verfolgung solcher Verhaltensweisen in der Identifizierung der Elemente, die die Straftat ausmachen. Die Corte di Cassazione (Oberster Kassationsgerichtshof) klärt mit dem Urteil Nr. 24285 von 2025, hinterlegt am 01.07.2025, einen entscheidenden Aspekt und bekräftigt einen Grundsatz bezüglich der Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Ausübung der Tätigkeit eines Parkplatzwächters gemäß Art. 7, Abs. 15-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 285 von 1992 (Straßenverkehrsordnung).
Der Gerichtsfall betraf den Angeklagten G. V., dessen Position vom Berufungsgericht Palermo geprüft wurde, das die Berufung für unzulässig erklärt hatte. Die zentrale Frage, zu der sich der Oberste Gerichtshof geäußert hat, betraf die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit, dass der illegale Parkplatzwächter eine Geldsumme oder einen anderen Vorteil erhält, um die Straftat zu vollenden. Die juristische Debatte hat sich oft um dieses Element gedreht, das von einigen als unerlässlich für den Nachweis der rechtswidrigen Handlung angesehen wurde.
Mit dem Urteil Nr. 24285/2025 hat die Vierte Strafkammer der Kassation, unter dem Vorsitz von Dott. D. S. und mit Dott. L. D. als Berichterstatter und Verfasser, eine eindeutige und klare Auslegung geliefert und die Instrumente zur Bekämpfung dieses Phänomens gestärkt. Der Generalstaatsanwalt, Dott. E. A., hatte eine übereinstimmende Stellungnahme abgegeben.
Zur Vollendung der Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Ausübung der Tätigkeit eines Parkplatzwächters gemäß Art. 7, Abs. 15-bis, des Gesetzesdekrets vom 30. April 1992, Nr. 285, genügt es, dass die handelnde Person, die bereits in einem endgültigen Verwaltungsakt sanktioniert wurde, erneut bei der Ausübung der Tätigkeit ohne die erforderliche Genehmigung angetroffen wird. Der Erhalt einer Geldsumme oder eines anderen Vorteils als Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist kein Tatbestandsmerkmal.
Der Leitsatz der Kassation ist von grundlegender Bedeutung, da er klärt, dass der Erhalt von Geld oder irgendeinem anderen Vorteil kein wesentliches Merkmal für die Konstituierung der Straftat ist. Auch wenn die Person nicht ausdrücklich Geld verlangt oder es zum Zeitpunkt des Eingreifens der Behörden nicht erhält, kann ihr Verhalten dennoch als Straftat betrachtet werden.
Die entscheidenden Elemente, wie vom Gericht hervorgehoben, sind zwei:
Diese Auslegung unterstreicht den Charakter einer Straftat "wiederholter Begehung" der Tatbestandsmerkmale, die von einer Verwaltungsübertretung zu einer Straftat wird, wenn Wiederholung vorliegt. Die Ratio legis ist klar: Nicht so sehr der unmittelbare wirtschaftliche Gewinn wird strafrechtlich sanktioniert, sondern die Wiederholung einer Verhaltensweise, die die öffentliche Ordnung stört, öffentliche Räume missbräuchlich belegt und oft ein Gefühl der Einschüchterung hervorruft. Das Fehlen einer Genehmigung ist der Kernpunkt, während der Gelderhalt eine bloße Folge und keine Voraussetzung ist.
Artikel 7, Absatz 15-bis, der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret Nr. 285/1992) sieht Verwaltungsstrafen für diejenigen vor, die die Tätigkeit eines Parkplatzwächters ohne Genehmigung ausüben. Im Falle der Wiederholung von Verstößen wird die Strafe des Arrests und der Geldstrafe angewendet. Diese Progression von der Verwaltungs- zur Strafsanktion im Falle der Wiederholung zeigt den Willen des Gesetzgebers, hartnäckige Verhaltensweisen mit größerer Entschlossenheit zu unterbinden.
Dieses Urteil hat wichtige praktische Auswirkungen. Für die Strafverfolgungsbehörden bedeutet dies eine größere Leichtigkeit bei der Feststellung der Straftat, da sie nicht mehr zwingend auf den Nachweis eines Geldflusses warten oder diesen beweisen müssen. Es wird ausreichen, die administrative Wiederholung und die erneute Ausübung der nicht genehmigten Tätigkeit zu dokumentieren. Dies sollte die Bekämpfungsmaßnahmen wirksamer machen und illegale Parkplatzwächter abschrecken.
Für die Bürger stellt die Entscheidung ein positives Signal dar. Die Klarheit der Auslegung trägt dazu bei, die Wahrnehmung der Legalität zu stärken und diejenigen zu schützen, die sich in schwierigen Situationen befinden. Zu wissen, dass die Illegalität mit größerer Strenge verfolgt wird, unabhängig von der wirtschaftlichen Transaktion, kann dazu beitragen, ein Gefühl der Sicherheit in öffentlichen Räumen wiederherzustellen.
Das Urteil Nr. 24285 von 2025 der Corte di Cassazione markiert einen festen Punkt in der Auslegung der Vorschriften über illegale Parkplatzwächter. Indem der Oberste Gerichtshof bekräftigt, dass der Erhalt von Geld kein Tatbestandsmerkmal der Straftat ist, hat er den Behörden ein schärferes Werkzeug an die Hand gegeben, indem er die Aufmerksamkeit auf die Wiederholung der nicht genehmigten Verhaltensweise lenkt. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt vorwärts im Kampf gegen ein Phänomen, das sich negativ auf die Lebensqualität in den Städten und die Wahrnehmung von Sicherheit auswirkt, und bekräftigt die Grundsätze der Legalität und das Recht der Bürger, öffentliche Räume frei und sicher zu nutzen.