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Die Immobilien-Suchmitteilung als Ausschreibung: Der Oberste Kassationsgerichtshof erweitert die Straftat der gestörten Freiheit des Verfahrens zur Auswahl des Auftragnehmers (Urteil Nr. 18241/2025) | Anwaltskanzlei Bianucci

Die Immobilien-Suchanzeige als Ausschreibungsbekanntmachung: Der Oberste Kassationsgerichtshof erweitert den Straftatbestand der Störung der Freiheit des Vergabeverfahrens (Urteil Nr. 18241/2025)

Die italienische Rechtslandschaft entwickelt sich ständig weiter, und die Entscheidungen des Obersten Kassationsgerichtshofs sind oft ein Leitfaden für die Auslegung und Anwendung von Normen. Das jüngste Urteil Nr. 18241, das am 14. Mai 2025 hinterlegt wurde, bietet eine bedeutende Klarstellung im Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf das Verbrechen der Störung der Freiheit des Vergabeverfahrens gemäß Artikel 353-bis des Strafgesetzbuches. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung für öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsakteure und Fachleute, da sie den Anwendungsbereich der Norm auf Instrumente erweitert, die auf den ersten Blick nicht als traditionelle "Ausschreibungsbekanntmachungen" erscheinen mögen, aber de facto dieselbe Funktion erfüllen.

Das Verbrechen der Störung der Freiheit des Vergabeverfahrens: Grundlagen und Zweck

Artikel 353-bis des Strafgesetzbuches zielt darauf ab, die Transparenz, Unparteilichkeit und Gleichbehandlung bei der Auswahl von Vertragspartnern durch die öffentliche Verwaltung zu schützen. Dieses Verbrechen liegt vor, wenn durch Gewalt, Drohung, Geschenke, Versprechungen, Absprachen oder andere betrügerische Mittel der ordnungsgemäße Ablauf eines Verfahrens zur Ermittlung eines Vertragspartners gestört wird. Das geschützte Rechtsgut ist das öffentliche Interesse an der Korrektheit und Echtheit des Wettbewerbs, damit die Wahl auf das vorteilhafteste Angebot fällt. Obwohl traditionell mit formellen Ausschreibungen verbunden, greift die Verwaltung in der Praxis auf weniger formalisierte Instrumente zurück. Und gerade eines dieser Instrumente hat der Kassationsgerichtshof beleuchtet.

Das Urteil 18241/2025: Die Gleichstellung der Immobilien-Suchanzeige

Der vom Obersten Gerichtshof geprüfte Fall betraf die "Fondazione Lombardia Film Commission", eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Angeklagten hatten die Annahme einer "Immobilien-Suchanzeige" für den Erwerb ihres neuen Sitzes veranlasst, die "speziell" auf die Eigenschaften einer Immobilie zugeschnitten war, die bereits einem von ihnen, Herrn A. D. R., zur Verfügung stand, und somit den Wettbewerb gestört hatte. Der Kassationsgerichtshof hat mit dem betreffenden Urteil die Anwendbarkeit des Straftatbestands bekräftigt.

Die Leitsatzentscheidung, die vom Präsidenten G. De Amicis verkündet und vom Berichterstatter F. D'Arcangelo ausgearbeitet wurde, ist eindeutig:

Zur Begründung des Straftatbestands der Störung der Freiheit des Vergabeverfahrens gemäß Art. 353-bis StGB gilt die "Immobilien-Suchanzeige" als gleichwertiges Dokument zur Ausschreibungsbekanntmachung, da sie ein Verfahren einleitet, das im Falle einer Mehrzahl von Bietern durch ein wettbewerbsorientiertes Bewertungssegment gekennzeichnet ist, das auf Kriterien der Unparteilichkeit und Gleichbehandlung beruht, die für die öffentliche Verwaltung gelten.

Diese Aussage ist das Herzstück der Entscheidung. Das Gericht beschränkte sich nicht auf die bloße Form des Dokuments, sondern betrachtete die Substanz des Verfahrens. Die Immobilien-Suchanzeige wurde, obwohl keine "Ausschreibungsbekanntmachung" im engsten Sinne, als gleichwertig angesehen, da sie de facto einen wettbewerbsorientierten Auswahlmechanismus auslöst. Wenn eine öffentliche Einrichtung eine Immobilie sucht und diese Suche die Möglichkeit vorsieht, mehrere Angebote zu erhalten, die nach Kriterien der Unparteilichkeit und Gleichbehandlung bewertet werden, nimmt dieses Verfahren die Merkmale einer Ausschreibung an. Die "Maßschneiderung" der Anzeige auf eine bestimmte Immobilie wird in diesem Zusammenhang zu einem betrügerischen Mittel, um die Freiheit des Wettbewerbs zu stören.

Praktische Auswirkungen und Ratschläge für Einrichtungen und Fachleute

Das Urteil 18241/2025 sendet eine klare Botschaft: Der Schutz des freien Wettbewerbs und der Unparteilichkeit beschränkt sich nicht auf formell verstandene Ausschreibungen, sondern erstreckt sich auf alle Verfahren, die, auch unter anderen Bezeichnungen, die Aufgabe teilen, einen Vertragspartner durch einen Angebotsvergleich auszuwählen. Dies bedeutet, dass:

  • Natur des Verfahrens: Öffentliche Einrichtungen müssen die Natur ihrer Beschaffungsverfahren sorgfältig prüfen. Wenn sie eine Mehrzahl von Bietern und eine vergleichende Bewertung vorsehen, fallen sie unter den Anwendungsbereich von Art. 353-bis StGB.
  • Kriterien der Unparteilichkeit: Jede Phase solcher Verfahren muss von Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung geprägt sein, wobei jede Form von "Maßschneiderung" oder Begünstigung zu vermeiden ist.
  • Strafrechtliches Risiko: Die Entscheidung verstärkt die Warnung für Beamte und Führungskräfte, die diese Prozesse leiten, und setzt sie strafrechtlicher Verantwortung aus, wenn Handlungen den freien Wettbewerb stören.

Die Wachsamkeit muss maximal sein, und die Einführung klarer und überprüfbarer interner Verfahren wird zu einer Notwendigkeit, um Unregelmäßigkeiten zu verhindern und die Rechtmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen: Eine Mahnung zur Transparenz der Verwaltung

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 18241 von 2025 stellt einen wichtigen Baustein im Kampf gegen Korruption und zur Wahrung der Rechtmäßigkeit bei öffentlichen Verfahren dar. Es bekräftigt nachdrücklich, dass die Substanz Vorrang vor der Form hat: Entscheidend ist, dass jedes Auswahlverfahren für einen Vertragspartner, das einen Vergleich zwischen mehreren Bietern vorsieht, mit größtmöglicher Unparteilichkeit und Transparenz durchgeführt wird. Dies schützt nicht nur die Staatskasse und den Wettbewerb, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürger und Wirtschaftsakteure in die Integrität der öffentlichen Verwaltung. Für Einrichtungen und Fachleute des Sektors ist dies ein Aufruf zu äußerster Sorgfalt und zur gewissenhaften Einhaltung der Grundsätze, die das öffentliche Handeln regeln.

Anwaltskanzlei Bianucci