Das Urteil Nr. 1534 vom 26. November 2024, hinterlegt am 14. Januar 2025, des Berufungsgerichts von Lecce, bietet eine wichtige Reflexion über das Thema falscher Bescheinigungen im Arbeitskontext, insbesondere in Bezug auf Art. 55-quinquies des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001. Diese Entscheidung fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, der zunehmend auf den Schutz des öffentlichen Glaubens und die Verantwortung der Arbeitnehmer bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften achtet.
Die vom vorliegenden Urteil herangezogene Norm bestraft falsche Bescheinigungen oder Zertifizierungen und stellt eine Straftat von besonderer Schwere dar, da sie das Vertrauen in Arbeitsverhältnisse beeinträchtigt. Insbesondere hat das Gericht betont, dass die "anderen betrügerischen Mittel" im weitesten Sinne zu verstehen sind und jedes täuschende Verhalten einschließen, das eine Person in die Irre führen kann, auch wenn diese nicht direkt an der Straftat beteiligt ist.
Delikt der falschen Bescheinigungen oder Zertifizierungen gemäß Art. 55-quinquies Gesetzesdekret Nr. 165 von 2001 - Objektiver Tatbestand - "Andere betrügerische Mittel" - Begriff - Angabe - Sachverhalt. Im Bereich der falschen Bescheinigungen oder Zertifizierungen gemäß Art. 55-quinquies Gesetzesdekret vom 30. März 2001, Nr. 165, bestehen die in der strafbewehrten Norm genannten "anderen betrügerischen Mittel" in jeder täuschenden Tätigkeit, qualifiziert oder nicht qualifiziert, die geeignet ist, eine Person in einen Zustand des Irrtums oder der bloßen Unkenntnis zu versetzen, die nicht notwendigerweise mit dem passiven Subjekt übereinstimmen muss. (Sachverhalt bezüglich des Unterlassens eines zwischenzeitlichen "Stempelns" beim Verlassen, bei dem das Gericht präzisierte, dass der Arbeitnehmer mit diesem Verhalten, das den Inhalt der Arbeitsleistung beeinträchtigt, durch die falsche Darstellung seiner Anwesenheit am Arbeitsplatz dem öffentlichen Arbeitgeber die willkürliche Abwesenheit vom Dienst verschweigt).
Das Gericht hat klargestellt, dass das Verhalten des Arbeitnehmers, das in der Unterlassung des zwischenzeitlichen Stempelns besteht, als ausreichend schwerwiegend erachtet wurde, um ein betrügerisches Verhalten zu begründen. Dies ist besonders relevant in einem Arbeitskontext, in dem die physische Anwesenheit und die Einhaltung der Arbeitszeiten unerlässlich sind, um die Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung zu gewährleisten. Das Fehlen einer korrekten Stempelung führt nicht nur den Arbeitgeber in die Irre, sondern untergräbt auch das gegenseitige Vertrauen, das im Arbeitsverhältnis von grundlegender Bedeutung ist.
Das Urteil Nr. 1534 von 2024 hebt die Bedeutung von Transparenz und Korrektheit in Arbeitsbeziehungen hervor. Das Berufungsgericht von Lecce bekräftigt mit dieser Entscheidung nicht nur den Grundsatz, dass jedes täuschende Verhalten sanktioniert werden kann, sondern unterstreicht auch die Notwendigkeit eines größeren Bewusstseins der Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeiten. Es ist daher unerlässlich, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Schwere falscher Bescheinigungen und ihre Auswirkungen nicht nur auf das einzelne Arbeitsverhältnis, sondern auf das gesamte Vertrauenssystem, das den Arbeitsmarkt regelt, verstehen.