Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Internationale Kindesentziehung: das Urteil Nr. 26382 von 2024 des Kassationsgerichts. | Anwaltskanzlei Bianucci

Internationale Kindesentführung: Urteil Nr. 26382 von 2024 des Kassationsgerichtshofs

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 26382 von 2024 über einen Fall der internationalen Kindesentführung entschieden und die Bedingungen für die Ausübung des Sorgerechts sowie die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts analysiert. Die Entscheidung des Jugendgerichts von Bari, die vom Kassationsgerichtshof bestätigt wurde, bietet Denkanstöße zum Schutz von Minderjährigen in komplexen familiären Zusammenhängen und zu den Rechten der Eltern.

Der Kontext des Urteils

Der Fall betraf A.A., einen amerikanischen Vater, und B.B., die italienische Mutter, die ihre vier Kinder nach Italien gebracht hatte, wo sie gegen den Willen des Vaters festgehalten wurden. Die zentrale Frage war, ob die Verbringung gemäß der Haager Übereinkommen als rechtswidrig galt. Das Gericht stellte fest, dass der Vater, obwohl er formell Sorgerechtsansprüche hatte, diese nicht konkret und fortlaufend ausgeübt hatte.

Der Richter muss die tatsächliche Ausübung des Sorgerechts zum Zeitpunkt der Verbringung prüfen, eine abstrakte Bewertung reicht nicht aus.

Sorgerecht und gewöhnlicher Aufenthalt

Das Gericht stellte klar, dass das Sorgerecht fortlaufend und nicht nur episodisch ausgeübt werden muss. In diesem Fall hatte der Vater, obwohl er formell das Recht dazu hatte, nicht nachgewiesen, dass er die tägliche Anwesenheit und die Betreuung der Kinder gewährleisten konnte, da er seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen verlegt hatte. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht den gewöhnlichen Aufenthalt der Minderjährigen und stellte fest, dass ihr Leben in Italien verwurzelt war, wo sie Zugang zu familiären Beziehungen und Bildungsmöglichkeiten hatten.

  • Gewöhnlicher Aufenthalt: Bewertung der sozialen und familiären Verwurzelung.
  • Sorgerechtsansprüche: Notwendigkeit einer tatsächlichen und fortlaufenden Ausübung.
  • Auswirkungen auf familiäre Beziehungen: Aufrechterhaltung bedeutsamer Kontakte trotz Distanz.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 26382 von 2024 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung zur internationalen Kindesentführung dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer konkreten Bewertung des Sorgerechts und des gewöhnlichen Aufenthalts, wobei das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. In einem globalen Kontext, in dem Familien zwischen verschiedenen Staaten geteilt sein können, ist es unerlässlich, sicherzustellen, dass die Rechte der Kinder stets geachtet und geschützt werden.

Anwaltskanzlei Bianucci