Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 5. Juli 2024 wirft wichtige Fragen hinsichtlich der kostenlosen Rechtspflege und der Rechte von Pflichtverteidigern auf, insbesondere in Adoptionsverfahren. Die zentrale Frage betrifft die Ungleichbehandlung von Pflichtverteidigern von nicht auffindbaren Eltern und denen von zahlungsunfähigen Eltern, was eine mögliche Verletzung der Gleichheitsgrundsätze gemäß Artikel 3 der italienischen Verfassung aufzeigt.
Die Klägerin A.A., eine Pflichtverteidigerin, beantragte die Vergütung ihrer Tätigkeit in einem Adoptionsverfahren. Der Antrag wurde zunächst vom Jugendgericht Potenza abgewiesen, das argumentierte, dass die Vorschriften für die Pflichtverteidigung im Strafrecht nicht auf Adoptionsverfahren angewendet werden könnten. Diese Haltung veranlasste A.A. zu einer Beschwerde beim Kassationsgerichtshof.
Der Kassationsgerichtshof hielt die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität von Art. 143, erster Absatz, des D.P.R. Nr. 115 vom 30. Mai 2002 in Bezug auf Art. 3 der Verfassung für relevant und nicht offensichtlich unbegründet.
Das Gericht hob hervor, dass der derzeitige rechtliche Rahmen eine unangemessene Ungleichbehandlung zwischen dem Pflichtverteidiger eines nicht auffindbaren Elternteils und dem eines auffindbaren, aber zahlungsunfähigen Elternteils schaffe. Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz, da beide Situationen erhebliche Ähnlichkeiten aufwiesen. Das Gericht beschloss daher, die Frage an den Verfassungsgerichtshof zu verweisen und betonte die Bedeutung der Gewährleistung einer wirksamen Verteidigung, insbesondere in Verfahren, die die Rechte von Minderjährigen betreffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 18383/2024 des Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der Rechte von Pflichtverteidigern und zum Schutz von Minderjährigen darstellt. Die aufgeworfene Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität könnte zu einer bedeutenden Änderung der Vorschriften zur kostenlosen Rechtspflege führen und eine größere Gerechtigkeit und einen besseren Schutz für alle Beteiligten in Adoptionsverfahren gewährleisten.