Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 8894/2020: Claims made Klauseln und zivilrechtliche Haftung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sektion III, Ord. Nr. 8894/2020: Claims-made-Klauseln und Haftpflicht

Das Urteil Nr. 8894/2020 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat die Debatte über die Gültigkeit von Claims-made-Klauseln in Haftpflichtversicherungsverträgen neu entfacht. Das Gericht befasste sich mit einem Rechtsstreit, in dem ein Krankenhaus für Schäden haftbar gemacht wurde, die ein Patient erlitten hatte, und anschließend von seiner Versicherungsgesellschaft, Generali Italia spa, freigestellt werden wollte. Die Claims-made-Klausel stellte jedoch ein erhebliches Hindernis dar.

Der vorliegende Fall

Die zentrale Frage betraf die Rechtmäßigkeit einer Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtete, den Schaden innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende zu melden, andernfalls verfiel sein Recht. Das Berufungsgericht Rom hatte die Gültigkeit der Klausel bereits bestätigt und argumentiert, dass sie nicht missbräuchlich sei und schutzwürdige Interessen erfülle. Die Berufung des Krankenhauses beleuchtete jedoch breitere Probleme im Zusammenhang mit der schwächeren Position des Versicherungsnehmers.

Die Claims-made-Klausel darf kein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Parteien bewirken.

Das Prinzip der Schutzwürdigkeit

Eine der umstrittensten Fragen betrifft das Konzept der Schutzwürdigkeit, das sich von der Missbräuchlichkeit unterscheidet. Das Gericht bezog sich auf frühere Rechtsprechungen, insbesondere auf das Urteil der Vereinigten Sektionen Nr. 9140/2016, um zu bekräftigen, dass eine Claims-made-Klausel an sich nicht missbräuchlich ist, aber missbräuchlich werden kann, wenn sie ein ungerechtfertigtes Ungleichgewicht zwischen den Parteien schafft. In diesem Fall argumentierte das Krankenhaus, dass die Klausel es in eine schwierige Lage bringe, da die Schadensersatzforderung des Geschädigten unsicher und unkontrollierbar sei.

Die Auswirkungen des Urteils

Das Gericht gab dem dritten Grund der Berufung statt und erkannte an, dass die betreffende Klausel, indem sie eine Verfallsfrist festlegte, die nicht durch das Verhalten des Versicherungsnehmers gerechtfertigt war, gegen die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Grundsätze der Rechtmäßigkeit verstieß. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass die Klausel dem Versicherungsnehmer eine übermäßige Belastung auferlegte, da die Meldung des Schadens von der Rechtzeitigkeit der Schadensersatzforderung des Geschädigten abhing.

  • Die Claims-made-Klausel muss die gesetzlichen Grenzen einhalten.
  • Die Frist für die Schadensersatzforderung muss in den Händen des Versicherungsnehmers liegen.
  • Klauseln, die die Ausübung eines Rechts erschweren, können für nichtig erklärt werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 8894/2020 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Versicherungsnehmern dar. Es stellt klar, dass Claims-made-Klauseln sorgfältig geprüft werden müssen, um ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien zu vermeiden. Versicherungsgesellschaften sollten ihre Policen überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Vertragspartner nicht in eine schwache Position gebracht werden. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Rechtslage der Versicherungsnehmer, sondern trägt auch zu mehr Gerechtigkeit im Versicherungssektor bei.

Anwaltskanzlei Bianucci