Das Urteil Nr. 7723 vom 22. Februar 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert wichtige Klarstellungen zur Frage des betrügerischen Bankrotts und der Haftung der Geschäftsführer. Insbesondere betraf der Fall A.A., Bürgermeister einer Gemeinde und gesetzlicher Vertreter einer insolventen Gesellschaft, sowie B.B., Mitglied des Aufsichtsrats, die beide wegen betrügerischen Bankrotts angeklagt waren.
Das Berufungsgericht von Salerno hatte A.A. vom Vorwurf des betrügerischen Bankrotts freigesprochen und hervorgehoben, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen seinem Verhalten und dem Niedergang der Gesellschaft nachgewiesen werden konnte, während B.B. verurteilt wurde. Der stellvertretende Staatsanwalt legte daraufhin Berufung gegen das Urteil ein und betonte die Verantwortung von A.A. für den Niedergang durch unregelmäßige Buchführungsgeschäfte.
Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass zur Begründung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines externen Beteiligten (extraneus) ein spezifischer kausaler Beitrag zur kriminellen Handlung nachgewiesen werden muss.
Das Gericht stellte klar, dass zur Begründung der Verantwortlichkeit von A.A. nachgewiesen werden musste, dass seine Handlungen nicht mit der Ausübung politischer Macht vereinbar waren, sondern vielmehr einen aktiven Beitrag zum Niedergang darstellten. Das Urteil hob auch hervor, dass die Eintragung einer fiktiven Forderung in die Bilanz nicht ohne seine Zustimmung hätte erfolgen können, was somit eine direkte Verantwortlichkeit begründete.
In Bezug auf B.B. bestätigte das Gericht die Verurteilung und betonte, dass der Aufsichtsrat die Pflicht hat, die Handlungen der Geschäftsführer zu überwachen. Sein Verhalten wurde als unzureichend zur Verhinderung von Buchhaltungsunregelmäßigkeiten angesehen, was den Niedergang der Gesellschaft weiter verschärfte. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verantwortung der Aufsichtsräte nicht auf eine bloße Kontrolle beschränkt ist, sondern eine Pflicht zur Intervention im Falle von Unregelmäßigkeiten einschließt.
Das Urteil Nr. 7723/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs zieht klare Grenzen für die Haftung im Falle eines betrügerischen Bankrotts und betont die Notwendigkeit, einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Niedergang nachzuweisen. Darüber hinaus ist die aktive Rolle der Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Überwachung der Unternehmensführung von grundlegender Bedeutung, um strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu vermeiden. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Führung öffentlicher Unternehmen und die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle durch die zuständigen Organe.