Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Sektion V, vom 26. September 2024, Nr. 36040, stellt einen wichtigen Moment der Reflexion über das Thema des betrügerischen Bankrotts und die Verantwortlichkeiten von Geschäftsführern in komplexen unternehmerischen Kontexten dar. Im vorliegenden Fall wurden die Beschwerdeführer A.A. und B.B. im Zusammenhang mit den Insolvenzen der Gesellschaften PAZZA IDEA Srl und MINI PA Srl des betrügerischen Bankrotts für schuldig befunden, was grundlegende Fragen hinsichtlich der Ressourcenverwaltung und konzerninterner Transaktionen aufwirft.
Das Gericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und hob hervor, wie die den Beschwerdeführern, insbesondere B.B., zugeschriebenen Handlungen eine klare Absicht zur Veruntreuung darstellten. Zu den beanstandeten Transaktionen gehörte die Überweisung beträchtlicher Summen zugunsten anderer Konzerneinheiten, ohne dass für die Schuldnergesellschaft ein angemessener Ausgleichsvorteil erzielt wurde. Dieser Aspekt ist entscheidend, da die Rechtsprechung festlegt, dass zur Ausschließung des veruntreuenden Charakters einer Transaktion nachgewiesen werden muss, dass die Übertragung von Ressourcen zu einem positiven Endsaldo für den Konzern geführt hat.
Das Gericht stellte fest, dass es nicht ausreicht, nur das operative Defizit zu berücksichtigen, sondern dass es unerlässlich ist festzustellen, dass der passive Überschuss aus Veruntreuungen stammt, die den Gläubigern bekannt waren.
Im vorliegenden Fall unterstrich das Gericht die zentrale Rolle von B.B. in der Geschäftsführung des PAZZA IDEA-Konzerns und hob hervor, dass seine Entscheidungen zu unklugen und offensichtlich leichtsinnigen Wahlmöglichkeiten geführt hatten, die die Gläubiger schädigten. Die Verteidigung versuchte, die Transaktionen als für die Rettung des Konzerns notwendig zu rechtfertigen, doch das Gericht bekräftigte, dass solche Rechtfertigungen nicht ausreichen, um die in den Artikeln 216 und 223 des Insolvenzgesetzes vorgesehene Absicht auszuschließen.
Das Urteil Nr. 36040/2024 dient als Warnung für Geschäftsführer von Gesellschaften und unterstreicht, dass die Verwaltung konzerninterner Transaktionen mit größter Sorgfalt und Transparenz erfolgen muss. Die Rechtsprechung zeichnet weiterhin ein strenges Bild hinsichtlich der Verantwortung von Geschäftsführern und betont die Bedeutung des Schutzes der Gläubiger und der Gewährleistung der Vermögensintegrität des Unternehmens. Es ist unerlässlich, dass unternehmerische Entscheidungen stets auf die Wahrung der Interessen aller beteiligten Stakeholder ausgerichtet sind.