Das Urteil Nr. 25650 vom 5. März 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasste sich mit einem juristisch bedeutsamen Thema: dem unerlaubten Einflusshandel, wie er in Art. 346-bis des Strafgesetzbuches definiert ist. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Grenzen der Illegalität entgeltlicher Vermittlung, sondern bietet auch Anregungen für Fachleute und Bürger hinsichtlich der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Vermittlungspraktiken im Verwaltungsbereich.
Die betreffende Norm, Art. 346-bis StGB, definiert das Verbrechen des unerlaubten Einflusshandels und stellt jede Vereinbarung zwischen einem Vermittler und einem Auftraggeber, die darauf abzielt, Vorteile durch die Intervention eines Amtsträgers zu erlangen, als illegal dar. Das Gericht betonte in dem zu prüfenden Urteil, dass eine Vermittlung als illegal gilt, wenn die Vereinbarung darauf abzielt, über die dualistische Beziehung hinauszugehen und die Handlung eines Amtsträgers zu beeinflussen.
Unerlaubter Einflusshandel - Fassung des Art. 346-bis StGB vor den Änderungen durch das Gesetz Nr. 3 von 2019 - Entgeltliche Vermittlung - Illegalität der Vermittlung - Begriff - Sachverhalt. Im Bereich des Einflusshandels (in der Fassung des Art. 346-bis StGB, die vor den durch das Gesetz vom 9. Januar 2019, Nr. 3, eingeführten Änderungen galt) ist die entgeltliche Vermittlung illegal, wenn die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Vermittler darauf abzielt, über ihre dualistische Beziehung hinauszugehen, um durch Ausnutzung der tatsächlichen Beziehung des Vermittlers zu dem öffentlichen Bediensteten die Begehung einer pflichtwidrigen oder anderweitig nicht geschuldeten Handlung zu erreichen, die dem Auftraggeber Vorteile bringen kann. (In dem Fall, in dem das Gericht die Begründung der Vorinstanzen zur Konstituierung des Verbrechens als korrekt erachtete, hatte der Direktor der Steuerbehörde vom Privatmann die Zusage des Verkaufs einer Immobilie zu einem unter dem Marktpreis liegenden Preis im Austausch für seine Intervention zugunsten des Auftraggebers bei den Finanzpolizisten angenommen, die eine Inspektionstätigkeit gegen denselben durchführten).
Diese Maxime fasst den Kernsatz des Urteils wirksam zusammen und hebt hervor, dass entgeltliche Vermittlung zu einem Verbrechen führen kann, wenn sie auf die Erlangung eines illegalen Vorteils abzielt. Das Oberste Kassationsgerichtshof stellt sich somit als Bollwerk gegen korrupte Praktiken und bekräftigt die Notwendigkeit, einen hohen Integritätsstandard in den Beziehungen zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten.
Das Urteil Nr. 25650 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Korruption und unerlaubten Einflusshandel dar. Es klärt nicht nur die Konstituierbarkeit des Verbrechens, sondern dient auch als Mahnung für alle Fachleute und Bürger, die im öffentlichen Sektor tätig sind. Es ist unerlässlich, dass Vermittlungspraktiken im Einklang mit den Vorschriften und der Legalität durchgeführt werden, um eine transparente und korrekte Verwaltung der öffentlichen Ressourcen und der Rechte der Bürger zu gewährleisten.