Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 28050 vom 14. Juni 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Art und Weise, wie ein Beschuldigter eine Vernehmung beantragen kann, und hebt die Notwendigkeit von Klarheit und Erkennbarkeit hervor. Dieser juristische Aspekt ist Teil der Vorermittlungen, bei denen jede Handlung die Grundsätze der Rechtschaffenheit und der prozessualen Korrektheit wahren muss.
Gemäß dem Urteil muss die Aufforderung zur Vernehmung keine vorgeschriebenen Formeln enthalten, sondern klar und leicht erkennbar formuliert sein. Dieses Prinzip beruht auf der Pflicht zur Rechtschaffenheit, die den Verteidiger trifft, und der Notwendigkeit, Prozessmissbrauch zu vermeiden. Das Gericht hat insbesondere die Eignung einer Aufforderung ausgeschlossen, die beiläufig ausgedrückt wurde, wie in dem Fall, in dem der Satz "der die Vernehmung beantragt" in einen größeren Kontext eingefügt wurde, der auf die Änderung der Anklage abzielte.
Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen - Aufforderung zur Vernehmung - Art der Einreichung - Vorgegebene Formeln - Notwendigkeit - Ausschluss - Klarheit und leichte Erkennbarkeit der Aufforderung - Notwendigkeit - Gründe - Sachverhalt. Die Aufforderung zur Vernehmung durch den Beschuldigten, dem die Mitteilung über den Abschluss der Vorermittlungen zugestellt wurde, bedarf keiner vorgeschriebenen Formeln, muss aber im Einklang mit der Pflicht zur Rechtschaffenheit, die den Verteidiger trifft, und der Notwendigkeit, Prozessmissbrauch zu vermeiden, klar und leicht erkennbar sein, auch wenn sie Teil eines Schriftsatzes ist. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Eignung der Vernehmungsaufforderung ausgeschlossen hat, die im Verteidigungsschreiben mit dem Satz "der die Vernehmung beantragt" ausgedrückt wurde und beiläufig in einen längeren Satz eingefügt war, der darauf abzielte, Argumente vorzubringen, die ausschließlich auf die Beantragung einer Archivierung oder eine Änderung der Anklage abzielen).
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Anwälte und Beschuldigte. Hier sind einige wichtige Punkte:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 28050 von 2024 einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Interaktionsmodalitäten während der Vorermittlungen darstellt. Die Klarheit und Erkennbarkeit der Aufforderung zur Vernehmung schützt nicht nur die Rechte des Beschuldigten, sondern gewährleistet auch die Korrektheit des Strafverfahrens. Es ist unerlässlich, dass alle Rechtsakteure diese Anweisungen befolgen, um ein gerechtes und transparentes Verfahren zu gewährleisten.