Die jüngste Verordnung Nr. 20337 vom 23. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Klarstellungen zur Verbreitung von Personendaten von Personen, gegen die ermittelt wird. Diese Entscheidung befasst sich mit der heiklen Frage der Abwägung zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf Berichterstattung und legt klare Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Verbreitung sensibler Informationen fest.
Im vorliegenden Fall prüfte der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Verbreitung von Personendaten einer Person, die in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt war. Gemäß der in dem Urteil festgelegten Maxime ist die Verbreitung für journalistische Zwecke auch ohne Zustimmung der betroffenen Person zulässig, sofern die Information wesentlich für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist. Diese Wesentlichkeit ist ein Schlüsselkriterium, das der Beurteilung des Tatsachengerichts überlassen bleibt.
Im Allgemeinen. Die Verbreitung von Personendaten einer Person, gegen die ermittelt wird, ist für journalistische Zwecke auch ohne Zustimmung der betroffenen Person zulässig, unter Beachtung des Verhaltenskodex, auf den in Art. 139 Gesetzesdekret Nr. 196 von 2003 Bezug genommen wird, und gemäß Art. 137 des genannten Gesetzesdekrets, d. h. nur, wenn sie für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wesentlich ist, eine Voraussetzung, die der Feststellung und Bewertung durch das Tatsachengericht von Fall zu Fall überlassen bleibt, das die Gründe, aus denen es diese als erfüllt erachtet, analytisch darlegen muss, wobei Art. 329 der Strafprozessordnung, der den anderen Zweck der Wahrung des Geheimnisses der Vorermittlungen im Strafverfahren hat, keine Rolle spielt.
Der Gerichtshof betonte, dass die Beurteilung der Wesentlichkeit von Fall zu Fall erfolgen muss. Insbesondere sind die Tatsachenrichter verpflichtet, die Gründe, aus denen sie die Verbreitung der Daten für gerechtfertigt halten, analytisch zu begründen. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er eine strenge Auslegung der spezifischen Umstände jedes Falles impliziert. Im Folgenden sind die wichtigsten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verbreitung von Personendaten aufgeführt:
Das Urteil Nr. 20337 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Grenzen und Bedingungen für die Verbreitung von Personendaten von Personen dar, die in Ermittlungen verwickelt sind. Es bekräftigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf Berichterstattung und verlangt eine strenge Beurteilung durch die Gerichte. Dieser Ansatz schützt nicht nur die individuellen Rechte, sondern gewährleistet auch, dass Informationen von öffentlichem Interesse im Einklang mit den geltenden Vorschriften verantwortungsvoll behandelt werden.