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Cass. civ., Sez. III, Ord., n. 36504 vom 2023: Beweislast bei Schadensersatzansprüchen aus Bluttransfusion. | Anwaltskanzlei Bianucci

BGH Zivilsenat III, Beschl. Nr. 36504/2023: Beweislast bei Schadensersatz wegen Bluttransfusionen

Die Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 36504/2023 bietet eine bedeutende Reflexion über die Beweislast im Bereich des Schadensersatzes wegen Bluttransfusionen. Das Gericht hat auf eine Beschwerde der Angehörigen eines Patienten, der an Komplikationen infolge infizierter Bluttransfusionen verstorben war, die Bedeutung der medizinischen Dokumentation und des kausalen Zusammenhangs zwischen den Transfusionen und der diagnostizierten Krankheit hervorgehoben. Dieser Artikel analysiert die Auswirkungen dieser Entscheidung und bietet einen klareren Überblick über das Thema.

Der dem Obersten Kassationsgerichtshof vorgelegte Fall

Der Fall betrifft D.D., der an Thalassämie Major litt und infolge infizierter Bluttransfusionen eine schwere Lebererkrankung entwickelte, die zu seinem Tod führte. Die Angehörigen versuchten, eine Entschädigung vom Gesundheitsministerium zu erhalten, ihre Anträge wurden jedoch von den unteren Gerichten mangels Beweis des kausalen Zusammenhangs abgewiesen. Das Berufungsgericht von Catania bestätigte diese Entscheidung und erkannte den Beweiswert entscheidender Dokumente nicht an.

Das Gericht bekräftigte, dass das Gericht die Entscheidung, die auf einer für die Klärung der Ursache relevanten technischen Frage beruht, stets angemessen begründen muss.

Beteiligte Rechtsgrundsätze

Das Gericht rief grundlegende Beweisgrundsätze in Erinnerung, insbesondere den Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Antrag und Urteil sowie den Grundsatz der Verfügbarkeit von Beweismitteln. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass das Ministerium niemals die Existenz des kausalen Zusammenhangs zwischen den Transfusionen und der Krankheit bestritten habe, ein Punkt, der nach der Rechtsprechung keiner weiteren Beweisführung bedürfe.

  • Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Antrag und Urteil.
  • Grundsatz der Verfügbarkeit von Beweismitteln.
  • Grundsatz der Nähe des Beweismittels.

Schlussfolgerungen und Zukunftsperspektiven

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Rechte der Bürger in solchen Situationen dar. Durch die Annahme der Beschwerde und die Zurückverweisung des Falls an das Berufungsgericht von Catania hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Verpflichtung des Gerichts hervorgehoben, die vorgelegten Dokumente angemessen zu berücksichtigen und die Nichtzulassung technischer Gutachten zu begründen. Dies könnte den Weg für einen stärkeren Schutz der Rechte von Opfern von Schäden infolge infizierter Bluttransfusionen und im Allgemeinen für eine breitere Reflexion über die Beweislast im Zivilrecht ebnen.

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