Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, identifiziert mit der Nummer 31704/2024, zeichnet sich durch seine Bedeutung bei der Klärung der Grenzen von Vorsichtsmaßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellung aus. Die Entscheidung vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Anwendung von Artikel 384-bis der Strafprozessordnung und hebt die Notwendigkeit hervor, den Schutz der Opfer mit der Achtung der Rechte der Verdächtigen in Einklang zu bringen.
Der vorliegende Fall betraf eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, die ein Annäherungsverbot an Orte, die von der geschädigten Person frequentiert werden, verfügte, ohne jedoch die dringende Wegweisung aus der Familienwohnung anzuordnen. Der Ermittlungsrichter (G.I.P.) des Gerichts von Görz befand, angesichts der Nichtzusammenwohnung zwischen dem Verdächtigen und dem Opfer, dass diese Maßnahme nicht bestätigt werden könne.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass das Annäherungsverbot nicht als eigenständige Maßnahme betrachtet werden kann, sondern mit der Wegweisung aus der Familienwohnung einhergehen muss, wenn begründete Gefahren bestehen.
Der Gerichtshof berief sich auf die Grundsätze der Typizität und Taxativität von Vorsichtsmaßnahmen, die in Artikel 13 der Verfassung verankert sind. Insbesondere ermächtigt Artikel 384-bis, Absatz 2-bis, der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft, die Wegweisung aus der Familienwohnung nur bei Zusammenwohnung oder der Gefahr der Wiederherstellung derselben anzuordnen.
Dieses Urteil bekräftigt die Bedeutung eines normativen Ansatzes, der die Entwicklung familiärer und relationaler Dynamiken anerkennt. Der Gerichtshof betonte, dass die Definition von häuslicher Gewalt nicht auf die Zusammenwohnung beschränkt ist, sondern auch frühere Beziehungen und Gefahrenkontexte berücksichtigen muss. Es ist unerlässlich, sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen angemessen und verhältnismäßig zum Gewaltrisiko sind, im Einklang mit nationalen und europäischen Vorschriften.
Das Urteil Nr. 31704/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen bedeutenden Schritt im Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellung dar. Es klärt die Notwendigkeit angemessener Vorsichtsmaßnahmen und hebt die entscheidende Rolle eines rechtzeitigen und gezielten Eingreifens der zuständigen Behörden hervor. In einem sich ständig weiterentwickelnden Rechtsrahmen ist es für Juristen unerlässlich, stets über die Vorschriften und die Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben, um eine wirksame Verteidigung der Rechte der Opfer zu gewährleisten.