Die jüngste Anordnung Nr. 18891 vom 10. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über die Gültigkeit von Satzungsklauseln in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs). Insbesondere hat der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit einer Klausel bekräftigt, die einen Gesellschafter zur Veräußerung seines Anteils unter bestimmten Umständen verpflichtet, ohne dass ein Eingreifen der Gesellschafterversammlung erforderlich ist. Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung für die Verwaltung der internen Dynamiken von GmbHs, da er klare Grenzen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt.
Der Gerichtshof prüfte einen Fall, in dem die Gültigkeit einer Satzungsklausel angefochten wurde, die Minderheitsgesellschafter im Falle der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei verbundenen Unternehmen verpflichtete, ihre Anteile den anderen Gesellschaftern zum Kauf anzubieten. Der Gerichtshof entschied, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und argumentierte, dass eine solche Klausel nicht mit dem Ausschlussfall gemäß Art. 2473-bis des Zivilgesetzbuches gleichzusetzen sei, der eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erfordert.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Satzungsklausel – Verpflichtung des Gesellschafters zur Veräußerung seines Anteils ohne Eingreifen der Gesellschafterversammlung – Gültigkeit – Anwendbarkeit von Art. 2473-bis ZGB – Ausschluss – Sachverhalt. Im Bereich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist eine Satzungsklausel gültig und wirksam, die eine spezifische Situation festlegt, bei deren Eintritt der Gesellschafter zur Veräußerung seines Gesellschaftsanteils verpflichtet ist, ohne dass eine vorherige Willensbekundung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, da eine solche Entscheidung nicht mit dem Ausschlussfall gemäß Art. 2473-bis ZGB gleichgesetzt werden kann, der stattdessen, wenn auch nicht ausdrücklich, die Entscheidung der Gesellschafter erfordert. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil, das eine Klausel im Statut einer GmbH für gültig und wirksam erklärt hatte, die Minderheitsgesellschafter im Falle der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse, aus welchem Grund auch immer, bei kontrollierten oder verbundenen Gesellschaften verpflichtete, ihre Gesellschaftsanteile den anderen Gesellschaftern zum Kauf anzubieten.)
Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da sie klärt, dass Satzungsklauseln Veräußerungspflichten vorsehen können, sofern diese klar definiert sind und die Grundrechte der Gesellschafter nicht verletzen. Im Folgenden sind einige Schlüsselaspekte der Entscheidung aufgeführt:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 18891 von 2024 einen Schritt nach vorn bei der Festlegung der Regeln für Gesellschaften mit beschränkter Haftung darstellt. Die Gültigkeit von Satzungsklauseln, die Veräußerungspflichten ohne Eingreifen der Gesellschafterversammlung vorsehen, bietet eine größere Flexibilität bei der Verwaltung von Gesellschaftsanteilen und schützt die Rechte der Gesellschafter. Es ist unerlässlich, dass Unternehmer und Rechtsexperten diesen Bestimmungen Aufmerksamkeit schenken, um eine korrekte und fruchtbare Unternehmensführung zu gewährleisten.