Das Urteil Nr. 19253 vom 12. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der öffentlichen Wettbewerbe dar, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung durch Prüfungskommissionen. Der Gerichtshof hat die Grenzen festgelegt, innerhalb derer die Verwaltungsgerichte die Überprüfung technischer Bewertungen vornehmen können, und dabei eine Überschreitung des administrativen Ermessens vermieden.
Im vorliegenden Fall prüfte der Gerichtshof eine Klage gegen eine Nichteignungsentscheidung in einem Wettbewerb zur Ernennung zum ordentlichen Richter. Das Gericht betonte, dass die Bewertungen der Kommissionen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen, jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Insbesondere ist die gerichtliche Überprüfung zulässig bei offensichtlicher Unlogik, offensichtlicher Unvernunft oder Sachverhaltsverwechslung, wie in der Leitsatzbestimmung ausdrücklich angegeben:
(RECHTSMITTEL FÜR) - SPEZIALGERICHTSBARKEITEN (ANFECHTBARKEIT) - STAATSRAT Überprüfung technischer Bewertungen von Prüfungskommissionen für öffentliche Wettbewerbe durch Verwaltungsgerichte - Zulässigkeit - Grenzen - Überschreitung der gerichtlichen Zuständigkeit durch Eingriff in den Ermessensbereich - Voraussetzungen - Offensichtliche Unlogik oder offensichtliche Unvernunft oder Sachverhaltsverwechslung in Bezug auf die von der Kommission vorab festgelegten Kriterien - Notwendigkeit - Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren zur Ernennung zum ordentlichen Richter.
Ein entscheidender Punkt des Urteils ist die angebliche Notwendigkeit, sich nicht an die von der Kommission festgelegten Bewertungskriterien zu halten. Der Gerichtshof hob hervor, dass das Gericht bei gesetzlich festgelegten Bewertungskriterien nur dann eingreifen kann, wenn die Bewertungen offensichtlich unlogisch oder unvernünftig sind, aber nicht die eigenen Kriterien an die der Kommission anpassen darf. Dies ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die gerichtliche Zuständigkeit nicht in den Ermessensbereich übergeht, ein Eckpfeiler des Verwaltungsrechts.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 19253 von 2024 eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von Bewertungen durch Prüfungskommissionen für öffentliche Wettbewerbe liefert. Es bekräftigt, dass die gerichtliche Kontrolle innerhalb klar definierter Grenzen bleiben muss, um eine Verletzung der Zuständigkeit der Kommissionen selbst zu vermeiden. Dieses Gleichgewicht ist unerlässlich, um die Autonomie der Prüfungskommissionen zu wahren und ein faires und gerechtes System der öffentlichen Auswahl zu gewährleisten.