Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 15404 vom 3. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs wirft wichtige Fragen bezüglich der Zuständigkeit in Bezug auf öffentliche Beiträge für akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen auf. Im Kontext des durch Covid-19 verursachten Gesundheitsnotstands hat das Gericht entschieden, dass Streitigkeiten über die in Artikel 4, Absatz 5-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020 vorgesehenen Beiträge in die Zuständigkeit des ordentlichen Richters fallen. Diese Entscheidung bietet einen klaren und detaillierten Rahmen für die Rolle der Institutionen und den Mechanismus der Gewährung von Zuschüssen.
Artikel 4, Absatz 5-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020, umgewandelt durch Gesetz Nr. 77 von 2020, sieht wirtschaftliche Unterstützung für akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen vor, die aufgrund des pandemischen Notstands ihre Tätigkeiten einstellen mussten. Das Gericht hat klargestellt, dass diese Beiträge keinen Ermessensbefugnissen der Gesundheitsverwaltung unterliegen, die lediglich die Verwendung der Mittel überwacht.
Beitrag für akkreditierte regionale Gesundheitseinrichtungen gemäß Artikel 4, Absatz 5-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020, das dringende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand von Covid-19 regelt – Zuständigkeit des ordentlichen Richters – Begründung. In Bezug auf öffentliche Beiträge und Zuschüsse besteht die Zuständigkeit des ordentlichen Richters für Streitigkeiten über die in Artikel 4, Absatz 5-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020, umgewandelt durch Gesetz 77 von 2020, vorgesehenen wirtschaftlichen Unterstützungen für akkreditierte private Einrichtungen, die aufgrund des Gesundheitsnotstands von Covid-19 ihre ordentliche Tätigkeit einstellen mussten, da es sich um gesetzlich vorgesehene Beiträge handelt, bei denen die Gesundheitsverwaltung ausschließlich Überwachungsfunktionen ohne jegliche Ermessensbefugnis zur Beurteilung des Nutzens behält.
Dieser Leitsatz unterstreicht den Rechtsgrundsatz, der die Gewährung von Beiträgen regelt, schränkt die Befugnisse der Verwaltung ein und gewährleistet den betroffenen Parteien einen gerichtlichen Schutz.
Die Verordnung Nr. 15404 von 2024 markiert einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte akkreditierter privater Gesundheitseinrichtungen. Die Bestätigung der Zuständigkeit des ordentlichen Richters ermöglicht einen direkteren Zugang zur Justiz für die Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund der Einstellung ihrer Tätigkeiten wirtschaftliche Schäden erlitten haben. Diese Entscheidung klärt nicht nur die gerichtlichen Zuständigkeiten, sondern bietet auch ein Zeichen der Unterstützung für den privaten Gesundheitssektor in einer Krisenzeit.