Das Urteil Nr. 15364 vom 3. Juni 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Klarstellung zur internationalen Zuständigkeit, insbesondere in Bezug auf Klagen, die ausländische Verbraucher betreffen. Dieses Thema ist angesichts der zunehmenden Globalisierung von Handelsgeschäften und der daraus resultierenden Zunahme von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von besonderer Bedeutung.
Die Zuständigkeit in Verbrauchersachen wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 geregelt, die präzise Regeln für die Bestimmung des zuständigen Gerichts zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern festlegt. Insbesondere Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung verankert die Unabdingbarkeit des Verbrauchergerichtsstands und gewährleistet so einen angemessenen Schutz für diejenigen, die Waren oder Dienstleistungen außerhalb ihres Wohnsitzstaates erwerben.
ZUSTÄNDIGKEIT FÜR AUSLÄNDER – IM ALLGEMEINEN Zuständigkeit für Ausländer – Klage des Unternehmers gegen ausländischen Verbraucher – Unabdingbarkeit des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Voraussetzungen – Notwendigkeit, dass die Tätigkeit des Unternehmers in irgendeiner Weise auf den Mitgliedstaat ausgerichtet ist, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat (Art. 17 und 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) – Obliegenheit zur sofortigen und spezifischen Darlegung und Beweisführung – Ausschluss. Im Bereich der Zuständigkeit für Ausländer hat der Verbraucher, der von einem Unternehmer verklagt wird und sich rechtzeitig auf die Zuständigkeitsmängel des angerufenen Gerichts beruft und sich auf seine Eigenschaft und seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat beruft, nicht die Obliegenheit, in seinen Verteidigungen ausdrücklich und sofort gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 darzulegen, dass die Tätigkeiten des Klägers in irgendeiner Weise auf den Staat seines Wohnsitzes ausgerichtet sind. Das Gericht muss die Voraussetzungen für seine internationale Zuständigkeit auf der Grundlage der objektiv aus der Akte ersichtlichen Beweismittel, einschließlich der Sachbeweise, prüfen.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat hervorgehoben, dass der Verbraucher nicht verpflichtet ist, in seinen Verteidigungen nachzuweisen, dass die Tätigkeit des Unternehmers auf seinen Wohnsitzstaat ausgerichtet war. Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung, da er die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Rahmen der Zuständigkeit unterstreicht und verhindert, dass übermäßige Beweislasten den Zugang zur Justiz beeinträchtigen.
Darüber hinaus stellt das Urteil klar, dass es Aufgabe des Gerichts ist, von Amts wegen die Beweise zu prüfen, die seine internationale Zuständigkeit rechtfertigen. Daher darf das Fehlen spezifischer Darlegungen des Verbrauchers seine Position nicht beeinträchtigen, was einen wichtigen Fortschritt für den Schutz der Verbraucherrechte auf europäischer Ebene darstellt.
Das Urteil Nr. 15364 von 2024 stellt einen wichtigen Meilenstein in der internationalen Zuständigkeit dar und unterstreicht die Notwendigkeit, den ausländischen Verbraucher in einem komplexen rechtlichen Umfeld zu schützen. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die Verbraucherrechte, sondern trägt auch zu einer größeren Rechtssicherheit bei internationalen Transaktionen bei. Es ist unerlässlich, dass sich Unternehmer dieser Vorschriften und ihrer Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit bewusst sind, um eine ordnungsgemäße Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten zu gewährleisten.