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Urteil Nr. 25059 von 2023: Die Rolle des Offensichtlichen und der Vermutungen in der Diffamierung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 25059 von 2023: Die Rolle des Bekannten und der Vermutungen bei Verleumdung

Das jüngste Urteil Nr. 25059 vom 21. April 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert wichtige Klarstellungen zum Nachweis des Schadens bei Verleumdung. Insbesondere hat der Gerichtshof die Zulässigkeit der Berufung auf Bekanntes (notorio) und Vermutungen (presunzioni) zum Nachweis der Rufschädigung einer Person bestätigt. Dieser Grundsatz beruht auf der Erwägung, dass die Verbreitung rufschädigender Behauptungen fast immer ein moralisches Leid für die geschädigte Person mit sich bringt.

Die Leitsatz des Urteils

Verleumdung – Schadensersatz – Beweis – Berufung auf Bekanntes und Vermutungen – Zulässigkeit. Die Berufung auf Bekanntes und Vermutungen beim Nachweis des Schadens, der aus einer Rufschädigung durch verbreitende Mittel diffamierender Inhalte resultiert, ist zulässig, da nach dem Grundsatz des id quod plerumque accidit davon ausgegangen werden kann, dass diese Schädigung der geschädigten Person ein ersatzwürdiges moralisches Leid zugefügt hat und dass der kausale Zusammenhang in diesem Fall so offensichtlich ist, dass die Begründungspflicht des Richters hinsichtlich der Existenz des ersatzfähigen moralischen Schadens durch den Verweis auf Inhalt und Verbreitungsweise der rufschädigenden Behauptungen als erfüllt angesehen werden kann.

Die Bedeutung des Leitsatzes

Dieser Leitsatz stellt einen wichtigen Schritt im Verständnis von Verleumdung und Schadensersatz dar. Im Wesentlichen legt der Gerichtshof fest, dass bei verleumderischen Aussagen der erlittene Schaden des Einzelnen nicht detailliert nachgewiesen werden muss. Die Vermutung des moralischen Schadens basiert tatsächlich auf der Vorstellung, dass der Ruf einer Person ein wertvolles Gut ist und jeder Angriff darauf ein Leid verursacht, das eine Entschädigung verdient.

  • Die Berufung auf Bekanntes ermöglicht nicht nur die Anerkennung des moralischen Leids für den geschädigten Ruf, sondern vereinfacht auch den Beweisprozess.
  • Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Grundsatz der Gerechtigkeit, der darauf abzielt, einen angemessenen Schutz der individuellen Würde zu gewährleisten.
  • Das Urteil stützt sich auch auf die Bestimmungen des italienischen Strafgesetzbuches, insbesondere die Artikel 185 und 595, die den Schadensersatz und die Verleumdung regeln.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 25059 von 2023 eine wichtige Bestätigung des Rechts auf Ruf und Würde darstellt und hervorhebt, wie das moralische Leid, das aus verleumderischen Handlungen resultiert, angemessen entschädigt werden muss. Die Verwendung von Bekanntem und Vermutungen beim Schadensnachweis stellt einen Schritt in Richtung einer zugänglicheren und die Rechte des Einzelnen besser respektierenden Justiz dar. Juristische Fachleute sollten diese Rechtsprechung berücksichtigen, um die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich zu schützen.

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