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Kommentar zu Urteil Nr. 25343 von 2023: die Übertragung von Kulturgütern ins Ausland. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 25343 von 2023: Die Verbringung von Kulturgütern ins Ausland

Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 25343 vom 29. März 2023 hat eine lebhafte Debatte über die Vorschriften zur Verbringung von Kulturgütern ins Ausland ausgelöst. Insbesondere hat das Gericht die Bedeutung der Feststellung der "außergewöhnlichen Relevanz" eines Kulturguts bekräftigt, bevor eine Straftat gemäß Art. 518-undecies des Strafgesetzbuches begangen werden kann. Diese Entscheidung bietet Anlass zur Reflexion über den Schutz des italienischen Kulturerbes und die Modalitäten der Ausfuhr von Kunstwerken in einem zunehmend globalisierten Kontext.

Der rechtliche Rahmen

Das Verbrechen der rechtswidrigen Verbringung von Kulturgütern wird durch das Gesetzesdekret Nr. 42 vom 22. Januar 2004 geregelt und ist derzeit in Art. 518-undecies des Strafgesetzbuches vorgesehen. Das vorliegende Urteil fügt sich in einen rechtlichen Rahmen ein, der erhebliche Änderungen erfahren hat, insbesondere durch das Gesetz Nr. 124 vom 4. August 2017, das die Notwendigkeit eingeführt hat, die kulturelle Relevanz von Gütern vor ihrer Ausfuhr zu bewerten.

Rechtswidrige Verbringung von Kulturgütern, historischen oder künstlerischen Gütern ins Ausland – Werk eines nicht lebenden Autors, das vor über siebzig Jahren entstanden ist und einen Wert von unter 13.500 Euro hat – Straftat gemäß Art. 174 des Gesetzesdekrets Nr. 42 von 2004 (jetzt Art. 518-undecies StGB) – Vorliegen – Bedingungen – Sachverhalt. Im Hinblick auf die Ausfuhr von Kulturgütern stellt nach den Änderungen durch das Gesetz Nr. 124 vom 4. August 2017 die Verbringung eines Kunstwerks eines nicht lebenden Autors, das vor über siebzig Jahren entstanden ist und einen Wert von unter 13.500 Euro hat, die Straftat gemäß Art. 174 des Gesetzesdekrets Nr. 42 vom 22. Januar 2004 (derzeit in Art. 518-undecies StGB vorgesehen) dar, unter der Bedingung, dass das Gut von der zuständigen Verwaltungsbehörde, die für die Verwaltung der Beschränkung zuständig ist, als "außergewöhnlich relevant" eingestuft wird. (Sachverhalt, in dem der Oberste Gerichtshof die Rückgabe eines Holzkruzifixes aus dem 17. Jahrhundert mit Verweisung aufgehoben hat, mit der Begründung, dass zur abstrakten Begründung der Straftat die "außergewöhnliche Relevanz" des kulturellen Interesses des Gutes festgestellt werden müsse).

Die Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat einige grundlegende Aspekte für den Schutz des Kulturerbes beleuchtet. Erstens unterstreicht sie die Bedeutung einer eingehenden Bewertung der kulturellen Relevanz von Gütern durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Zweitens stellt sie klar, dass es nicht ausreicht, dass ein Werk weniger als 13.500 Euro wert ist, um das Verbrechen der rechtswidrigen Verbringung auszuschließen. Die Qualifizierung als "außergewöhnlich relevant" wird somit zu einem entscheidenden Kriterium.

  • Notwendigkeit der Feststellung der kulturellen Relevanz des Gutes
  • Bewertung durch zuständige Stellen
  • Rechtliche Auswirkungen für die Verbringung von Kunstwerken

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 25343 von 2023 einen wichtigen Schritt zum Schutz des italienischen Kulturerbes darstellt. Es stellt klar, dass jede Verbringung von Kulturgütern sorgfältig geprüft und begründet werden muss, insbesondere wenn es sich um Werke nicht lebender Künstler handelt. Branchenakteure und Sammler müssen diese Vorschriften beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes beizutragen.

Anwaltskanzlei Bianucci