Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Urteil Nr. 27622 von 2023: Die unterlassene Prüfung und der Fehler in der Tatsachenfeststellung im außerordentlichen Rechtsmittel. | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Urteil Nr. 27622 von 2023: Unterlassene Prüfung und Sachverhaltirrtum bei der außerordentlichen Berufung

Das Urteil Nr. 27622 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert eine wichtige Auslegung der Dynamiken der außerordentlichen Berufung wegen Sachverhaltirrtums. Insbesondere hat sich das Gericht zum Sachverhaltirrtum im Zusammenhang mit der unterlassenen Prüfung eines Berufungsgrundes geäußert und die Bedingungen geklärt, unter denen eine solche Unterlassung nicht als relevant erachtet wird.

Der normative Kontext

Die außerordentliche Berufung wegen Sachverhaltirrtums ist in Artikel 625-bis der Strafprozessordnung geregelt. Diese Norm legt fest, dass der Sachverhaltirrtum relevant sein muss, um die Zulassung der Berufung zu rechtfertigen. Das Gericht hat klargestellt, dass die unterlassene Prüfung eines zusätzlichen Berufungsgrundes an sich keinen Sachverhaltirrtum darstellt, vorausgesetzt, die nicht geprüften Beanstandungen wurden in der Begründung des Urteils dennoch berücksichtigt und zurückgewiesen.

Außerordentliche Berufung wegen Sachverhaltirrtums - Unterlassene Prüfung eines Berufungsgrundes - Sachverhaltirrtum - Ausschluss - Bedingungen. Die unterlassene Prüfung eines zusätzlichen Berufungsgrundes bei der Kassationsbeschwerde stellt keinen relevanten Sachverhaltirrtum gemäß Art. 625-bis StPO dar, vorausgesetzt, die als übersehen geltenden Beanstandungen wurden im Rahmen der gesamten Rechtfertigung, die in der Urteilsbegründung dargelegt wurde, geprüft und zurückgewiesen. (Sachverhalt bezüglich Beanstandungen, die in den "zusätzlichen Gründen" der Berufung vorgebracht wurden und im Urteil fälschlicherweise als in einem "Schriftsatz" enthalten bezeichnet wurden).

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil bekräftigt einen in der Rechtsprechung bereits bekannten Grundsatz, der jedoch hervorgehoben werden muss: Nicht alle Unterlassungen sind automatisch als Sachverhaltirrtümer sanktionierbar. Das Gericht hat bestätigt, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass die nicht geprüften Beanstandungen im Kontext der Begründung berücksichtigt wurden. Das bedeutet, dass auch wenn ein Grund nicht spezifisch analysiert wurde, aber das Urteil eine erschöpfende Begründung liefert, die ihn zurückweist, kein Sachverhaltirrtum geltend gemacht werden kann.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend beleuchtet das Urteil Nr. 27622 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen entscheidenden Aspekt des Strafverfahrens: die Bedeutung der Begründung bei der Bewertung von Rechtsmitteln. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Anwälte und Rechtsexperten sich dieser Dynamiken bewusst sind, um Berufungen effektiv bearbeiten und die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich schützen zu können.

Anwaltskanzlei Bianucci