Das Urteil Nr. 27098 vom 3. Mai 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Anregungen zur Bestimmung der Strafe im Falle wiederholter Rückfälligkeit. Insbesondere hat sich das Gericht zur Grenze der Strafverschärfung für fortgesetzte Straftaten geäußert und die Anwendung der geltenden Vorschriften klar festgelegt.
Der vorliegende Fall betraf den Angeklagten M. P., der aufgrund wiederholter Rückfälligkeit der Strafverschärfung gemäß Artikel 81 Absatz 4 des Strafgesetzbuches unterlag. Letzterer sieht vor, dass im Falle der Rückfälligkeit die Strafe für die schwerste Straftat um ein Drittel erhöht werden kann. Das Gericht hob jedoch einen entscheidenden Aspekt hervor: die Notwendigkeit, die in Absatz 3 desselben Artikels festgelegte Grenze einzuhalten.
Wiederholte Rückfälligkeit - Mindesterhöhung gemäß Art. 81 Abs. 4 StGB - Grenze gemäß Art. 81 Abs. 3 StGB - Bestehen - Kriterium zur Bestimmung der maximal möglichen Strafe - Angabe. Im Hinblick auf fortgesetzte Straftaten unterliegt die Mindesterhöhung der Strafe um ein Drittel, die für die schwerste Straftat gemäß Art. 81 Abs. 4 StGB im Falle wiederholter Rückfälligkeit festzulegen ist, der in Absatz 3 desselben Artikels vorgesehenen Grenze in Bezug auf die Strafe, die der Richter konkret durch materielle Kumulation bestimmt hätte, und nicht der gesetzlich vorgesehenen maximalen Strafandrohung.
Mit diesem Urteil hat der Oberste Kassationsgerichtshof klargestellt, dass die Strafverschärfung nicht über das hinausgehen darf, was der Richter konkret festgelegt hat, d. h. die Strafe, die durch die materielle Kumulation der Straftaten bestimmt worden wäre. Das bedeutet, dass der Richter, obwohl der Gesetzgeber eine Strafverschärfung im Falle der Rückfälligkeit vorsieht, stets die spezifischen Umstände des Falles berücksichtigen und keine undifferenzierte Erhöhung anwenden muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 27098 von 2023 einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung von Strafen im Falle wiederholter Rückfälligkeit darstellt. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und überlegten Beurteilung durch den Richter, damit die Sanktionen stets im Einklang mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit stehen. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Modalitäten der Anwendung der Norm, sondern trägt auch zu einer gerechteren und kohärenteren Rechtsprechung bei.