Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Haftung des Verwalters: Kommentar zum Urteil Nr. 51452 von 2023 | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung des Verwahrers: Kommentar zum Urteil Nr. 51452 von 2023

Das Urteil Nr. 51452 vom 12. September 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der zivilrechtlichen Haftung dar, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Verwahrers von Gütern. In diesem Fall wurde der Inhaber eines Agriturismo für den fahrlässigen Tod einer Kundin haftbar gemacht, die aufgrund des Einsturzes eines Zauns in einem Bereich gestürzt war. Das Gericht entschied, dass der Nutzer eines Gutes, auch wenn er nicht der Eigentümer ist, für durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftbar gemacht werden kann.

Die Garantenstellung des Verwahrers

Das Gericht wandte den Grundsatz der "Garantenstellung" aus Artikel 40 Absatz 2 des Strafgesetzbuches an, der besagt, dass wer ein Gut nutzt, als dessen Verwahrer gilt und daher verpflichtet ist, schädliche Ereignisse zu verhindern. Dies bedeutet, dass der Verwahrer die mit der Nutzung des Gutes verbundenen Risiken melden muss und mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln hat. In diesem Fall ist der Verwahrer verpflichtet, den Bereich sicher zu halten und die Nutzer über etwaige Gefahren zu informieren.

Garantenstellung – Bestehen – Quelle – Verwahrung des Bereichs – Nutzung "uti dominus" – Ausreichend – Sachverhalt. Im Hinblick auf die Verschuldenshaftung ist der Nutzer "uti dominus" eines Gutes, auch wenn er nicht dessen Eigentümer ist, als dessen Verwahrer Inhaber einer Garantenstellung gemäß Art. 40 Abs. 2 StGB. (In Anwendung dieses Grundsatzes hob das Gericht die Freispruchsentscheidung vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung des Inhabers eines Agriturismo auf, dem der Sturz einer Kundin angelastet wurde, der durch den Einsturz eines Zauns in einem Bereich verursacht wurde, mit der Begründung, dass der Verwahrer verpflichtet ist, die mit seiner Nutzung verbundenen Gefahren aufgrund der Nähe zur Gefahrenquelle zu melden).

Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat wichtige Auswirkungen für Inhaber von Gewerbebetrieben und für diejenigen, die fremde Güter verwalten. Sie unterstreicht, dass die Haftung nicht nur auf den Eigentümer des Gutes beschränkt ist, sondern sich auf jeden erstreckt, der es nutzt. Daher ist es unerlässlich, dass Verwahrer angemessene präventive Maßnahmen ergreifen und die Kunden über die Risiken informieren. Nachfolgend einige praktische Überlegungen:

  • Regelmäßige Überprüfung des Zustands der genutzten Güter und Bereiche.
  • Klare Kennzeichnung etwaiger Gefahren oder Risiken.
  • Schulung des Personals zur Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 51452 von 2023 stellt einen Fortschritt bei der Definition der strafrechtlichen zivilrechtlichen Haftung dar. Es klärt, dass die Verwahrung spezifische Verpflichtungen zur Prävention und Information mit sich bringt, um die Risiken für die Nutzer zu verringern. Inhaber von Gewerbebetrieben müssen sich daher ihrer Verantwortung bewusst sein und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci