Das jüngste Urteil Nr. 50320 vom 10. November 2023 liefert bedeutende Erkenntnisse über Beschwerden gegen reale Sicherungsmaßnahmen im Strafrecht. Das von A. C. geleitete Gericht hat wichtige Grundsätze bezüglich der Notwendigkeit einer angemessenen Begründung durch den Ermittlungsrichter festgelegt, insbesondere im Hinblick auf den "periculum in mora". Dieses Konzept bezieht sich auf die unmittelbare Gefahr eines Schadens, der aus einer bestimmten Handlung oder Situation entstehen könnte und die Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen rechtfertigt.
Der Ermittlungsrichter hatte einen Antrag auf Aufhebung einer Beschlagnahme abgelehnt, doch der Beschluss wurde später angefochten. Das Gericht bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der Erklärung der Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Sicherungsmaßnahme durch das Überprüfungsgericht. Die zentrale Frage war, ob der Begründungsmangel, d.h. das Fehlen einer ausreichenden Rechtfertigung des "periculum in mora", erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemacht werden konnte.
Beschluss über die Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der Beschlagnahme durch den Ermittlungsrichter, dem es an einer Begründung des "periculum in mora" mangelt – Fehlende Geltendmachung des Begründungsmangels gegenüber dem Ermittlungsrichter – Erhebung der Frage in der Berufungsinstanz gegen die Sicherungsmaßnahme – Feststellung der Unzulässigkeit durch das Gericht für Sicherungsmaßnahmen – Rechtmäßigkeit – Gründe. Im Bereich der Beschwerden gegen reale Sicherungsmaßnahmen ist die Feststellung der Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Sicherungsmaßnahme durch das Überprüfungsgericht, die sich gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters richtet, mit dem der Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme abgelehnt wurde und bei dem die fehlende Begründung des "periculum in mora" geltend gemacht wird, rechtmäßig, wenn die entsprechende Einwendung nicht zuvor beim Erstgericht erhoben wurde. Dies liegt daran, dass der Begründungsmangel den ursprünglichen Beschluss als relativ nichtig erscheinen lässt, der, wenn er nicht rechtzeitig mit dem Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme geltend gemacht wird, nicht erstmals mit der Beschwerde gegen die reale Sicherungsmaßnahme erhoben werden kann.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Begründung im Beschluss des Ermittlungsrichters. Gemäß der Neuen Strafprozessordnung ist es unerlässlich, dass Entscheidungen begründet werden, insbesondere wenn es um Sicherungsmaßnahmen geht, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Rechte der Beteiligten haben. Das Verfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass das Fehlen einer Begründung zur relativen Nichtigkeit des Beschlusses führen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 50320 von 2023 einen wichtigen Schritt in der juristischen Debatte über Beschwerden gegen Sicherungsmaßnahmen darstellt. Es bekräftigt die Verpflichtung des Richters, eine klare und präzise Begründung für den "periculum in mora" zu liefern, und hebt die Folgen eines Begründungsmangels hervor. Juristische Fachleute müssen diesen Aspekten Aufmerksamkeit schenken, damit die prozessualen Garantien stets eingehalten und die Rechte der Beteiligten in jeder Phase des Verfahrens geschützt werden.