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Kommentar zu Urteil Nr. 16468 von 2024: Mängel der Begründung im DASPO. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 16468/2024: Begründungsmängel beim DASPO

Das Urteil Nr. 16468/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert bedeutende Denkanstöße bezüglich der Anordnung des Polizeipräsidenten, die die Verpflichtung zur Meldung bei der Sicherheitsbehörde, bekannt als DASPO, auferlegt. Diese Entscheidung, die die Anordnung des Ermittlungsrichters mit Zurückverweisung aufhebt, beleuchtet die zentrale Bedeutung der Begründung bei Freiheitsbeschränkungen, insbesondere im Kontext von Sportveranstaltungen.

Der rechtliche Rahmen und die Funktion des DASPO

Das DASPO ist eine präventive Maßnahme zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, kann der Polizeipräsident eine solche Anordnung erlassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen. Die Bestätigung durch den Ermittlungsrichter ist jedoch unerlässlich, um sicherzustellen, dass diese Anordnung die Grundrechte der Einzelpersonen wahrt.

  • Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme
  • Bedeutung der Begründung
  • Mögliche Folgen bei Mängeln

Der Begründungsmangel und seine Auswirkungen

Anordnung des Polizeipräsidenten, die die Verpflichtung zur Meldung bei der Sicherheitsbehörde (sog. DASPO) auferlegt – Bestätigung durch den Ermittlungsrichter – Begründungsmangel – Aufhebung mit Zurückverweisung – Gründe. Im Hinblick auf Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalterscheinungen bei Sportveranstaltungen muss die Anordnung des Ermittlungsrichters zur Bestätigung der Anordnung des Polizeipräsidenten gemäß Art. 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, die unter den rechtfertigenden Voraussetzungen für deren Erlass ergangen ist, aber einen Begründungsmangel aufweist, mit Zurückverweisung aufgehoben werden. (In der Begründung hat der Gerichtshof klargestellt, dass, da die Bestätigung auch auf die Wirkungen des bestätigten vorläufigen Akts wirkt und dessen Konsolidierung bewirkt, nur die Aufhebung mit Zurückverweisung die vorübergehende Lähmung der Rechtsgrundlage, die die persönliche Freiheit rechtfertigt, bis zur Klärung des Aufhebungsverfahrens gewährleistet).

Der Gerichtshof hat betont, dass, obwohl die Anordnung des Polizeipräsidenten in ihren Voraussetzungen rechtmäßig war, das Fehlen einer angemessenen Begründung zur Aufhebung mit Zurückverweisung führt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er sicherstellt, dass restriktive Maßnahmen stets durch eine angemessene Rechtfertigung gestützt werden, wodurch die Rechte der Bürger und ihre persönliche Freiheit geschützt werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16468/2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der Rechtsprechung zum DASPO und zu präventiven Maßnahmen im Sportbereich dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit einer klaren und detaillierten Begründung bei Anordnungen, die die persönliche Freiheit einschränken. Nur so können Fairness und Gerechtigkeit gewährleistet werden, indem verhindert wird, dass Anordnungen, die in ihren Voraussetzungen zwar rechtmäßig sind, unwirksam oder gar schädlich für die Rechte der Bürger werden. Abschließend erinnert uns die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs daran, dass Form und Inhalt im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten stets Hand in Hand gehen müssen.

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