Das jüngste Urteil Nr. 9536 vom 9. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Klarstellung zum Prinzip der Festigung des Besteuerungskriteriums, einem entscheidenden Aspekt im Kontext der indirekten Steuern, insbesondere der Registrierungssteuer. Dieses Prinzip, wie es vom Gericht festgelegt wurde, verbietet der Finanzverwaltung, die Qualifizierung einer bereits registrierten Urkunde nach einer bestimmten Frist neu zu prüfen, es sei denn, es liegen spezifische Bedingungen vor. Lassen Sie uns den Inhalt und die Auswirkungen dieses Urteils genauer untersuchen.
BEGRIFF - IM ALLGEMEINEN Registrierungssteuer - Prinzip der Festigung des Besteuerungskriteriums - Anwendbarkeit - Bedingungen - Sachverhalt. Das sogenannte Prinzip der Festigung des Besteuerungskriteriums, wonach es der Finanzverwaltung nach Ablauf der in Art. 76 des Gesetzesdekrets Nr. 131 von 1986 vorgesehenen Frist untersagt ist, eine andere Qualifizierung der zur Registrierung vorgelegten Urkunde vorzunehmen und folglich eine andere Steuer zu erheben, gilt, wenn die Anwendbarkeit der Registrierungssteuer unstrittig ist und nur deren Höhe strittig ist, nicht aber, wenn dem Steuerpflichtigen vorgeworfen wird, für die Urkunde eine andere Steuer als die geschuldete entrichtet zu haben, da im Falle einer alternativen Besteuerung der Steuerpflichtige verpflichtet ist, die gesetzlich vorgesehene Steuer zu entrichten und nicht diejenige, die aufgrund subjektiver Erwägungen gewählt wurde. (In Anwendung des dargelegten Grundsatzes hat der Oberste Gerichtshof die Berichtigung der Mehrwertsteuererklärung, die innerhalb der längeren Frist gemäß Art. 57 des Gesetzesdekrets Nr. 633 von 1972 erfolgte, wegen unzulässiger Abzugsfähigkeit der gezahlten Mehrwertsteuer – und nicht der Registrierungssteuer – im Zusammenhang mit der Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände eines Unternehmens, deren Eignung für die Ausübung des Unternehmens nicht bewertet worden war, für rechtmäßig erklärt).
Das Gericht hat entschieden, dass die Finanzverwaltung nach Ablauf der in Art. 76 des Gesetzesdekrets Nr. 131 von 1986 vorgesehenen Frist die Art der registrierten Urkunde nicht mehr neu prüfen kann, es sei denn, es wird über die Höhe der Registrierungssteuer gestritten. Wenn hingegen bestritten wird, ob der Steuerpflichtige eine andere Steuer entrichtet hat, findet das Prinzip der Festigung keine Anwendung. Dies ist ein grundlegender Punkt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Stabilität der steuerlichen Positionen der Steuerpflichtigen.
Die Folgen dieses Urteils sind vielfältig und für Steuerpflichtige und Fachleute des Sektors von Bedeutung. Insbesondere:
Das Urteil Nr. 9536 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte der Steuerpflichtigen dar, indem es das Prinzip der Festigung des Besteuerungskriteriums und seine praktischen Anwendungen klärt. Es ist unerlässlich, dass Fachleute des Rechts- und Steuerwesens diese Hinweise berücksichtigen, um eine korrekte Abwicklung von Steuerangelegenheiten und eine wirksame Verteidigung der Rechte ihrer Mandanten zu gewährleisten. Die Rechtssicherheit im Steuerrecht ist für ein gerechtes und faires Steuersystem unerlässlich.