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Gewerkschaftliche Einigung und Alter: Überlegungen zur Verordnung Nr. 10065 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Gewerkschaftliche Einigung und Betriebszugehörigkeit: Überlegungen zur Verordnung Nr. 10065 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 10065 vom 15. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von Dr. L. Esposito und mit Dr. C. Ponterio als Berichterstatterin, bietet bedeutende Einblicke in die Gültigkeit von Einigungen in gewerkschaftlichen Angelegenheiten. Insbesondere betont das Urteil die Notwendigkeit, ein neutrales Umfeld für die Entscheidungen der Arbeitnehmer zu gewährleisten und hebt die Bedeutung des Schutzes der Arbeitsrechte hervor.

Die Lehre des Urteils

BETRIEBSZugehörigkeit - PROVISION Einigung in gewerkschaftlicher Angelegenheit gemäß Art. 411 Abs. 3 ZPO - Abschluss am Unternehmenssitz - Ausschluss - Gründe. Die Einigung in gewerkschaftlicher Angelegenheit gemäß Art. 411 Abs. 3 ZPO kann nicht gültig am Unternehmenssitz abgeschlossen werden, da letzterer nicht zu den geschützten Orten gezählt werden kann, da ihm der für die Gewährleistung der freien Willensbestimmung des Arbeitnehmers unerlässliche Neutralitätscharakter fehlt, zusammen mit der Unterstützung durch den Gewerkschaftsvertreter.

Diese Lehre stellt eine klare Mahnung für alle an der Einigung beteiligten Parteien dar. Das Gericht bekräftigt, dass der Unternehmenssitz nicht als geeigneter Ort für den Abschluss von Vereinbarungen angesehen werden kann, da er nicht die für den Schutz der Wahlfreiheit des Arbeitnehmers erforderliche Neutralität gewährleistet. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer gefestigten Rechtsprechung, die darauf abzielt, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Situationen potenzieller Nötigung zu vermeiden.

Der Gesetzesbezug

Der Verweis auf Artikel 411 Absatz 3 der Zivilprozessordnung ist von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel legt fest, dass Einigungen an geschützten Orten stattfinden müssen, an denen die Anwesenheit eines Gewerkschaftsvertreters gewährleistet ist. Das Verfassungsgericht hat wiederholt die Bedeutung der Neutralität unter diesen Umständen betont, um Interessenkonflikte zu vermeiden und ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 10065 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung der Notwendigkeit dar, die Rechte der Arbeitnehmer durch ein faires und unparteiisches Einigungsverfahren zu schützen. Der Ausschluss von Unternehmenssitzen als Orte des Abschlusses ist eine Maßnahme, die die Wahlfreiheit des Arbeitnehmers und sein volles Bewusstsein gewährleistet. Unternehmen und Gewerkschaftsvertreter müssen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen und daran arbeiten, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Rechte stets respektiert und geschützt werden.

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