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Das Recht auf bezahlte Pausen gemäß der Verordnung Nr. 8626 von 2024: Eine eingehende Analyse. | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Recht auf bezahlte Pause gemäß Verordnung Nr. 8626 von 2024: eine eingehende Analyse

Die jüngste Verordnung Nr. 8626 vom 2. April 2024 hat wichtige Fragen bezüglich des Rechts auf bezahlte Pause und Ausgleichsruhezeit für Arbeitnehmer, insbesondere für Angestellte von privaten Sicherheitsdiensten, aufgeworfen. Diese Bestimmung klärt grundlegende legislative und juristische Aspekte und beleuchtet die Verantwortlichkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit Arbeitsunterbrechungen.

Der rechtliche Rahmen

Das Recht auf bezahlte Pause ist in Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 66 von 2003 vorgesehen, der festlegt, dass Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit Anspruch auf eine Pause haben. Insbesondere für Angestellte von privaten Sicherheitsdiensten gibt der nationale Kollektivvertrag (c.c.n.l.) spezifische Anweisungen zu diesem Recht. Die vorliegende Verordnung unterstreicht die Bedeutung dieses Rechts und erklärt, dass der Arbeitnehmer im Falle der Nichtgewährung der Pause Anspruch auf eine Ausgleichsruhezeit hat.

Beweislast und Verantwortung

Einer der bedeutendsten Aspekte der Verordnung betrifft die Beweislast. Der Arbeitnehmer, der sein Recht auf Ausgleichsruhezeit geltend machen möchte, muss nachweisen, dass er mehr als sechs aufeinanderfolgende Stunden ohne bezahlte Pause gearbeitet hat. Dies stellt eine konstitutive Tatsache seiner Klage dar.

  • Der Arbeitnehmer muss die überlange Arbeitsleistung ohne Pause nachweisen.
  • Der Arbeitgeber hingegen hat die Beweislast dafür, dass er die Gewährung der Pause ermöglicht hat oder alternativ Ausgleichsruhezeiten gewährt hat.
Recht auf Pause gemäß Art. 8 Gesetzesdekret Nr. 66 von 2003 - Nichtgewährung - C.c.n.l. für Angestellte von privaten Sicherheitsdiensten - Recht auf Ausgleichsruhezeit - Beweislast - Konstitutive und exstinktive Tatsachen - Verteilung. Im Falle der Nichtgewährung der bezahlten Pause gemäß Art. 8, Abs. 1, Gesetzesdekret Nr. 66 von 2003 und, für Angestellte von privaten Sicherheitsdiensten, geregelt in Art. 74 des c.c.n.l. vom 2. Mai 2006 und 8. April 2013, da dieser ein Recht auf Ausgleichsruhezeit für die Unmöglichkeit der Gewährung der Pause während der Arbeitszeit vorsieht, auch mit den dort vorgesehenen alternativen Modalitäten, hat der Arbeitnehmer, der auf die Anerkennung dieses Rechts klagt, die Last, als konstitutive Tatsache die Erbringung einer täglichen Tätigkeit von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Stunden ohne bezahlte Pause darzulegen und zu beweisen, während dem Arbeitgeber die Last obliegt, die exstinktive Tatsache des Genusses dieser gemäß den vorgenannten alternativen Modalitäten oder der an ihrer Stelle vorgesehenen Ausgleichsruhezeiten zu beweisen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 8626 von 2024 eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer darstellt. Sie bekräftigt die Bedeutung des Rechts auf bezahlte Pause und Ausgleichsruhezeit und hebt die Abwägung der Beweislasten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hervor. Die Kenntnis dieser Rechte und Pflichten ist für alle Arbeitnehmer von grundlegender Bedeutung, insbesondere für diejenigen, die in spezifischen Sektoren wie der privaten Sicherheit tätig sind, wo die Arbeitsdynamik komplex sein kann.

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