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Kommentar zu Urteil Nr. 11393 von 2024: Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Prozesskostenhilfe. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 11393 von 2024: Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Prozesskostenhilfe

Das Urteil Nr. 11393 vom 29. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bietet eine wichtige Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Tätigkeit im Kontext der Prozesskostenhilfe. Insbesondere klärt es, dass die wirtschaftliche Tätigkeit gemäß Art. 119 des Gesetzesdekrets Nr. 115 von 2002 mit der direkten Gewinnabsicht übereinstimmen muss, wodurch Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die solidarische Ziele verfolgen.

Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß der Gesetzgebung

Der zentrale normative Bezugspunkt in diesem Urteil ist Art. 119 des Gesetzesdekrets Nr. 115 von 2002, der die Zugangsvoraussetzungen zur Prozesskostenhilfe regelt. Das Gericht hat in seiner Anordnung bekräftigt, dass:

Art. 119 Gesetzesdekret Nr. 115 von 2002 – Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit – Übereinstimmung mit der direkten Gewinnabsicht – Tätigkeiten, die der Erreichung solidarischer Ziele dienen – Anwendbarkeit – Ausschluss. Der in Art. 119 des Gesetzesdekrets Nr. 115 vom 30. Mai 2002 enthaltene Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit stimmt mit der Verfolgung einer direkten Gewinnabsicht überein und kann nicht auf Sachverhalte angewendet werden, bei denen diese Tätigkeit der Erreichung eines solidarischen Ziels dient.

Aus dieser Perspektive hat die Kassation festgestellt, dass nur wirtschaftliche Tätigkeiten, die auf die Erzielung von Gewinnen abzielen, für die Prozesskostenhilfe berücksichtigt werden können. Das bedeutet, dass Tätigkeiten, deren Ziel die soziale Unterstützung ist, ohne direkte Gewinnabsicht, nicht die Voraussetzungen für den Zugang zu diesem Vorteil erfüllen.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Die Auswirkungen dieses Urteils sind für verschiedene Sektoren von Bedeutung, darunter:

  • Vereine und gemeinnützige Organisationen: Sie müssen ihre Strategien überprüfen, um sicherzustellen, dass etwaige wirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig auf Gewinn ausgerichtet sind, wenn sie Zugang zu den Vorteilen der Prozesskostenhilfe erhalten möchten.
  • Rechtspraktiker: Anwälte und Rechtsexperten müssen sich dieser Kriterien bewusst sein, wenn sie ihre Mandanten bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe unterstützen.
  • Richter und Gerichte: Sie müssen diese Auslegung in zukünftigen Entscheidungen über Prozesskostenhilfe einheitlich anwenden.

Das Gericht hat klargestellt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erweitert werden kann, um Tätigkeiten einzuschließen, die zwar eine soziale Wertigkeit haben, aber keinen direkten Gewinn erzielen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Integrität des Systems der Prozesskostenhilfe zu wahren und sicherzustellen, dass es für die Zwecke, für die es konzipiert wurde, genutzt wird.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 11393 von 2024 einen wesentlichen Bezugspunkt für das Verständnis der Gesetzgebung zur Prozesskostenhilfe und zum Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt. Es unterstreicht die Bedeutung einer klaren Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Gewinnabsicht und solchen mit solidarischem Ziel und trägt so zu mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei. Es ist unerlässlich, dass Vereine und Anwaltskanzleien diese Auslegung anpassen, um einen korrekten Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Vorteilen zu gewährleisten.

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