Kürzlich hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 10164 vom 16. April 2024 erlassen, die eine wichtige Auslegung des Verfahrens zur beschleunigten Entscheidung von Rechtsmitteln gemäß Art. 380-bis ZPO liefert. Dieses Urteil ist entscheidend für das Verständnis der Folgen von Anfechtungen und der Handhabung von Anwaltskosten, wenn eine der Parteien beschließt, ihre Anfechtung nicht weiterzuverfolgen.
Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen L. (S.) und T. (L.) musste der Gerichtshof einen Fall behandeln, in dem ein Entscheidungsantrag von nur einer Partei eingereicht worden war. Der Kernpunkt der Angelegenheit war das Schicksal der nicht weiterverfolgten Nebenanfechtung. Der Gerichtshof stellte fest, dass unter diesen Umständen die nicht weiterverfolgte Anfechtung als zurückgezogen gilt und folglich nur die weiterverfolgte entschieden werden muss.
Generell. Im Verfahren zur beschleunigten Entscheidung gemäß Art. 380-bis ZPO, wenn der Entscheidungsvorschlag sowohl das Hauptrechtsmittel als auch das unbedingte Nebenrechtsmittel betrifft und der Entscheidungsantrag von nur einer Partei eingereicht wird, gilt die nicht weiterverfolgte Anfechtung als zurückgezogen und nur die weiterverfolgte wird entschieden. Wenn diese Entscheidung dem Vorschlag entspricht, werden die Verurteilung zugunsten der Kasse der Strafen gemäß Art. 96 Abs. 4 ZPO und die Verdoppelung des Einheitsbeitrags, die von der Erklärung der Unzulässigkeit, Unzulässigkeit oder Ablehnung des Rechtsmittels abhängt, nur gegen die Partei verhängt, die die Entscheidung beantragt hat, während die Kosten des Revisionsverfahrens auf der Grundlage seines Gesamtergebnisses geregelt werden, wobei nicht nur die Entscheidung über das weiterverfolgte Rechtsmittel, sondern auch die wesentliche Unterlegenheit der anderen Partei berücksichtigt wird, die, obwohl sie ursprünglich eine Anfechtung eingelegt hat, sich entschieden hat, diese nicht weiterzuverfolgen und der vorgeschlagenen vorzeitigen Beilegung zugestimmt hat.
Diese Entscheidung hat wichtige praktische Auswirkungen für Anwälte und ihre Mandanten. Tatsächlich hat der Gerichtshof klargestellt, dass:
Diese Hinweise vereinfachen nicht nur den Entscheidungsprozess in Anfechtungssituationen, sondern bieten auch eine klare Anleitung, wie mit der Frage der Anwaltskosten in solchen Kontexten umzugehen ist.
Die Verordnung Nr. 10164 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen Schritt in Richtung größerer Klarheit im Anfechtungsverfahren dar, insbesondere hinsichtlich der Folgen der Nichtverfolgung eines Rechtsmittels. Anwälte müssen diesen Dynamiken besondere Aufmerksamkeit schenken, da die Entscheidung, mit einer Anfechtung nicht fortzufahren, erhebliche Auswirkungen auf die Regelung der Anwaltskosten haben kann. In einem sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Umfeld ist es unerlässlich, über solche Urteile auf dem Laufenden zu bleiben, um eine korrekte Rechtsberatung für ihre Mandanten zu gewährleisten.