Die jüngste Verordnung Nr. 23260 vom 28. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Auslegung bezüglich der Aussetzung des Einspruchsverfahrens gegen die Zahlungsaufforderung. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass dieses Verfahren nicht ausgesetzt werden kann, bis das Verfahren zur Anfechtung des Urteils, das der Zahlungsaufforderung zugrunde liegt, abgeschlossen ist. Diese Klarstellung ist für Steuerzahler und Anwälte, die im Bereich der Steuerstreitigkeiten tätig sind, von Bedeutung.
Artikel 68 des Gesetzesdekrets Nr. 546 von 1992 regelt die Anfechtung von Zahlungsaufforderungen und legt die Modalitäten für die Anfechtung von Steuerforderungen fest. Das Gericht bezog sich auf Artikel 295 der Zivilprozessordnung (c.p.c.), der die Aussetzung eines Verfahrens bis zum Abschluss eines anderen Verfahrens nur bei Vorliegen eines notwendigen Vorrangs vorsieht. Im vorliegenden Fall schloss das Gericht jedoch einen solchen Vorrang aus und stellte klar, dass die Zahlungsaufforderung auf einem Urteil und nicht auf der Steuerfestsetzung beruht, die noch anhängig ist.
Anfechtung der Zahlungsaufforderung gemäß Art. 68 des Gesetzesdekrets Nr. 546 von 1992 - Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss des Verfahrens bezüglich des Urteils, auf dessen Grundlage die Zahlungsaufforderung erlassen wurde - Ausschluss - Begründung. Im Bereich der Steuerstreitigkeiten unterliegt das Verfahren zur Anfechtung der Zahlungsaufforderung gemäß Art. 68 des Gesetzesdekrets Nr. 546 von 1992 nicht der Aussetzung gemäß Art. 295 Zivilprozessordnung bis zum Abschluss des Verfahrens zur Anfechtung des Urteils, auf dessen Grundlage die Zahlungsaufforderung erlassen wurde, da kein notwendiger Vorrang besteht, da die mit der Zahlungsaufforderung geltend gemachte Steuerforderung auf einem Urteil und somit auf einem anderen Titel als der Steuerfestsetzung beruht, deren Rechtmäßigkeit noch anhängig ist, da andernfalls die Aussetzung der Vollstreckbarkeit des betreffenden Urteils heimlich durch die Aussetzung des Einspruchsverfahrens gegen die Zahlungsaufforderung ersetzt würde.
Dieses Urteil bedeutet, dass Steuerzahler sich bewusst sein müssen, dass die Anfechtung einer Zahlungsaufforderung nicht durch die Aussetzung des Verfahrens bezüglich des ursprünglichen Urteils verzögert werden kann. Daher ist es unerlässlich, umgehend zu handeln und nicht darauf zu warten, dass andere Streitigkeiten beigelegt werden, bevor eine Zahlungsaufforderung angefochten wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 23260 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klarheit der Verfahren zur Anfechtung von Zahlungsaufforderungen darstellt. Das Gericht hat die Notwendigkeit einer strengen Auslegung der Vorschriften bekräftigt und verhindert, dass die Aussetzung des Einspruchsverfahrens zu einem zweischneidigen Schwert für die Steuerzahler werden kann. Es ist ratsam, dass sich jeder, der sich in dieser Situation befindet, von einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt beraten lässt, um angemessene und rechtzeitige Unterstützung zu erhalten.