Das jüngste Urteil Nr. 21758 vom 1. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat ein entscheidendes Thema im Zollrecht behandelt: die zollrechtliche Verpflichtung im Zusammenhang mit Einfuhrzöllen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die Verpflichtung nicht während der vorübergehenden Verwahrung der Waren entsteht, sondern erst zum Zeitpunkt der Vorlage und Annahme der Zollanmeldung durch die zuständige Behörde.
Im konkreten Fall bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Rückerstattung eines vorläufigen Antidumpingzolls, der mit der EU-Verordnung Nr. 2015/501 eingeführt wurde. Die betreffenden Waren befanden sich bereits in Italien, es war jedoch keine erforderliche Bestimmungserklärung abgegeben worden. Dies führte das Gericht zu der Feststellung, dass die zollrechtliche Verpflichtung erst nach Annahme der Zollanmeldung gemäß den geltenden Vorschriften ausgelöst wird.
ZOLLRECHT) - IM ALLGEMEINEN Zollrechtliche Verpflichtung für Einfuhrzölle - Waren in vorübergehender Verwahrung - Ausschluss - Bestimmungserklärung und Annahme durch die Zollbehörde - Erforderlichkeit - Sachverhalt. Im Hinblick auf Zölle entsteht die zollrechtliche Verpflichtung für die Einfuhr nicht in dem Zeitraum, in dem die Ware in vorübergehender Verwahrung gehalten wird, sondern erst, wenn die Erklärung, aus der sich die Bestimmung der Ware ergibt, von der Zollbehörde vorgelegt und angenommen wird. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil, das die Ablehnung des Antrags auf Rückerstattung des vorläufigen Antidumpingzolls, der mit der EU-Verordnung Nr. 2015/501 vom 24. März 2015 für Einfuhren von Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan eingeführt wurde, für rechtmäßig erklärt hatte, da die zollrechtliche Verpflichtung erst nach seinem Inkrafttreten mit Annahme der Zollanmeldung entstanden war, obwohl sich die Waren bereits in vorübergehender Verwahrung in Italien befanden).
Das Urteil fügt sich in einen komplexen regulatorischen Kontext ein, in dem das italienische Gesetzesdekret Nr. 43 vom 23. Januar 1973 und verschiedene europäische Verordnungen einen Rahmen für Zollvorgänge festlegen. Es ist für die Akteure des Sektors von entscheidender Bedeutung zu verstehen, dass die zollrechtliche Verpflichtung nicht automatisch entsteht, sondern von spezifischen Verwaltungsakten abhängt. Insbesondere muss die Zollanmeldung angenommen werden, bevor die Pflicht zur Zahlung von Zöllen entsteht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die vorübergehende Verwahrung als Schutzmaßnahme für die Waren dient, die Importeure jedoch nicht von ihrer Pflicht zur Einhaltung der Zollvorschriften entbindet. Hier sind einige wichtige Punkte, die sich aus dem Urteil ergeben:
Das Urteil Nr. 21758 vom 24. August 2024 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich des Zollrechts dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer korrekten Abwicklung der Zollverfahren durch die Wirtschaftsakteure und hebt hervor, dass nur durch die Einhaltung der geltenden Vorschriften das Risiko von Anfechtungen und Sanktionen vermieden werden kann. Rechtsberatung wird in diesem Bereich unerlässlich, um eine sichere Navigation durch die komplexen Zollvorschriften zu gewährleisten und die Rechte der Importeure zu schützen.