Mit dem Urteil Nr. 26673/2025 legt der Kassationsgerichtshof fest, dass städtische Flächen der Katasterkategorie F/1 für IMU-Zwecke als bebaubare Flächen zu besteuern sind, basierend auf dem Marktwert und nicht als Grundstücke oder Gebäude.
Der Kassationsgerichtshof hat mit der Verfügung Nr. 26980 von 2025 klargestellt, dass ICI-Liquidationsbescheide, die von einem nicht leitenden Gemeindebeamten unterzeichnet wurden, vollumfänglich gültig sind. Wir untersuchen, wie der Spezialitätsgrundsatz Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen des einheitlichen Gesetzbuches für Kommunalverwaltungen hat.
Wer ist zur Zahlung der Gemeindesteuer für staatliche Flächen in Konzession verpflichtet? Der Kassationsgerichtshof klärt mit dem Urteil Nr. 27259 vom 12.10.2025 den Steuerschuldner und schließt die Relevanz von Nutzungsübertragungen an Dritte aus.
Der Kassationsgerichtshof stellt mit dem Beschluss Nr. 27238 von 2025 die Beweislast für den Vorsteuerabzug klar. Zur Ausübung des Rechts ist der Nachweis der tatsächlichen Zahlung nicht erforderlich; die materiellen und formellen Voraussetzungen der Transaktion sind ausreichend. Wir erläutern die Details dieser bedeutenden Entscheidung.
Mit Beschluss Nr. 27235 vom 11. Oktober 2025 stellt der Kassationsgerichtshof fest, dass die Auflösung eines nicht eingetragenen Vereins während eines laufenden Verfahrens nicht zum automatischen Verlust der Prozessfähigkeit führt. Die ehemaligen Vertreter bleiben im Rahmen der Prorogatio im Amt.
Der Kassationsgerichtshof klärt mit dem Beschluss Nr. 27229 des Jahres 2025 die Bedingungen für die Ausweitung der Prämienregelung zur Verkürzung der steuerlichen Prüfungsfristen auf Kapitalgesellschaften. Wir untersuchen die notwendigen Voraussetzungen, um von dieser bedeutenden steuerlichen Begünstigung zu profitieren.
Der Kassationsgerichtshof präzisiert mit dem Beschluss Nr. 27096/2025 die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug von Forderungsverlusten aus Handelsvergleichen. Es wird erläutert, warum die Einleitung langwieriger und kostspieliger Gerichtsverfahren zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht mehr erforderlich ist.
Mit dem Beschluss Nr. 28319 aus dem Jahr 2025 stellt der Kassationsgerichtshof fest, dass die Zustellung der Steuerberufung an die Partei persönlich und nicht an den bestellten Verteidiger nichtig und nicht nichtexistent ist, was die Heilung des Mangels ermöglicht und ein faires Verfahren gewährleistet.
Mit dem Beschluss Nr. 28297/2025 stellt der Kassationsgerichtshof fest, dass allein der Einlieferungsbeleg eines Einschreibens oder Telegramms ausreicht, um den Zugang des Schriftstücks zu vermuten. Es obliegt dem Empfänger, das Gegenteil oder die Leerheit des Umschlags zu beweisen. Erfahren Sie hier die Einzelheiten.
Wie und wann kann der Steuerpflichtige Fehler in der Steuererklärung korrigieren? Der Beschluss Nr. 28398/2025 des Kassationsgerichtshofs klärt die Fristen für die ergänzende Steuererklärung, Rückerstattungsanträge und den Rechtsschutz im Steuerstreitverfahren.