Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Schadenersatz für den Verlust des Familienverhältnisses: Kommentar zur Verordnung Nr. 761 von 2025. | Anwaltskanzlei Bianucci

Schadensersatz für den Verlust des familiären Verhältnisses: Kommentar zur Verordnung Nr. 761 von 2025

Die jüngste Verordnung Nr. 761 vom 12. Januar 2025 des Obersten Kassationsgerichts liefert wichtige Klarstellungen zur Entschädigung für den Verlust des familiären Verhältnisses. Diese Art von Schadensersatz ist besonders heikel, da sie das moralische Leid und die Beeinträchtigung familiärer Beziehungen betrifft, die aus dem Tod eines Angehörigen resultieren. Das Gericht betonte die Bedeutung einer angemessenen Begründung durch den Richter, insbesondere wenn Tabellen zur Schadensermittlung verwendet werden.

Der Kontext des Urteils

Der Fall sah R. (S. G.) und A. (M. A. A.) als Parteien und führte zur Bewertung der Billigkeitsschadensermittlung, die den Familienmitgliedern nach dem Tod eines Angehörigen entstanden war. Das Berufungsgericht hatte den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag zunächst gekürzt und sich lediglich auf einen mittleren Tarifwert bezogen, ohne die verwendeten Berechnungselemente zu erläutern. Dies warf Fragen zur Richtigkeit der Entscheidung auf.

Die Leitsatzentscheidung

Generell. Bei der Billigkeitsschadensermittlung für den Verlust des familiären Verhältnisses, einschließlich der Komponenten des subjektiven moralischen Leids und der dynamisch-relationalen Beeinträchtigung, die aus dem Tod des Angehörigen resultieren, ist der Richter, wenn er das Tabelleninstrument verwendet, verpflichtet, in der Begründung die verwendeten Berechnungselemente anzugeben, um den Weg, der zu einer Ermittlung geführt hat, die den im Laufe des Verfahrens aufgetretenen Beweismitteln, auch solcher vermuteter Natur, entspricht, offenzulegen. (In diesem Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben, das den erstinstanzlich den Angehörigen zugesprochenen Betrag im Rahmen des „mittleren Tarifwerts“ gekürzt hatte, ohne anzugeben, auf welche Ausgabe der vom Observatorium für Ziviljustiz in Mailand erstellten Tabelle Bezug genommen wurde und ohne die angeordnete Kürzung zu begründen, angesichts der anerkannten Intensität der familiären Bindung).

Die Bedeutung der Begründung

Das Oberste Kassationsgericht hat klargestellt, dass der Richter, wenn er ein Tabelleninstrument zur Schadensermittlung verwendet, eine angemessene Begründung liefern muss. Dies beinhaltet die Angabe der verwendeten Berechnungselemente und eine Erklärung des logischen Weges, der zur endgültigen Entscheidung geführt hat. Das Fehlen solcher Details kann zur Aufhebung des Urteils führen, wie im vorliegenden Fall geschehen.

  • Bedeutung der Begründung für die Transparenz der Schadensermittlung.
  • Notwendigkeit, die für die Berechnung verwendete Tabelle anzugeben.
  • Anerkennung der Intensität der familiären Bindung als entscheidender Faktor.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 761 von 2025 einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Familienangehörigen von Opfern tödlicher Unfälle darstellt. Das Oberste Kassationsgericht hat bekräftigt, dass die Schadensermittlung für den Verlust des familiären Verhältnisses mit größtmöglicher Transparenz und Begründung erfolgen muss. Dies gewährleistet nicht nur eine gerechte Rechtsprechung, sondern schützt auch die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen und stellt sicher, dass gerichtliche Entscheidungen auf klaren und verständlichen Beweisen beruhen.

Anwaltskanzlei Bianucci