Anwaltskanzlei Bianucci
Uti Dominus-Verwaltung und steuerliche Feststellung: Die Analyse des Kassationsgerichtshofs im Beschluss 28971/2025

Erfahren Sie, wie der Kassationsgerichtshof mit dem Beschluss Nr. 28971 von 2025 die Übertragung von Unternehmenseinkünften auf den faktischen Verwalter (uti dominus) und die Beweislastverteilung zwischen Finanzverwaltung und Steuerzahler im Falle einer Gesellschaftsinterposition regelt.

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Die Vergnügungssteuer und die Umsatzvermutung: Die Klarstellung des Kassationsgerichtshofs im Beschluss Nr. 28909/2025

Der Kassationsgerichtshof hat mit Beschluss Nr. 28909/2025 entschieden, dass die Zahlung der Vergnügungssteuer (ISI) nicht als automatischer Nachweis für tatsächliche Umsätze herangezogen werden kann. Wir untersuchen, warum die pauschale Natur dieser Steuer steuerrechtliche Vermutungen, die allein auf dem Besitz der Geräte basieren, ausschließt.

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Höherwertige Tätigkeiten und Vertretung abwesender Arbeitnehmer: Der Beschluss Nr. 31120/2025

Wann rechtfertigt die Vertretung eines Kollegen eine Höhergruppierung? Der Beschluss Nr. 31120/2025 präzisiert die Grenzen des Anspruchs auf automatische Beförderung und die Fälle, in denen das Verhalten des Arbeitgebers als Missbrauch der beruflichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers gewertet werden kann.

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Zugang zur Justiz und Tarifverträge: Der Kassationsgerichtshof klärt die Grenzen im Urteil Nr. 31008/2025

Mit dem Urteil Nr. 31008/2025 legt der Kassationsgerichtshof fest, dass Tarifverträge die Schlichtung nicht als Prozessvoraussetzung vorschreiben dürfen. Eine bedeutende Entscheidung zum Schutz des Rechts auf Verteidigung und der Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes im Arbeitsrecht.

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Die Wiederaufnahme wegen tatsächlichen Irrtums und das Abhandenkommen von Dokumenten: Der Beschluss Nr. 30927/2025

Der Kassationsgerichtshof stellt klar, dass ein tatsächlicher Irrtum gemäß Artikel 395 Nr. 4 der Zivilprozessordnung auch dann vorliegt, wenn ein ordnungsgemäß eingereichtes Dokument vom Richter aus nicht der Partei zuzurechnenden Gründen nicht aufgefunden wird, wodurch das Recht auf Verteidigung und die Fairness des Verfahrens gewährleistet werden.

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Kataster-Einstufung und die Kategorien D und E: Der Beschluss Nr. 29310 von 2025

Der Kassationsgerichtshof stellt mit dem Beschluss Nr. 29310/2025 klar, dass die Einstufung eines Gebäudes in die Kategorien D oder E ausschließlich von dessen objektiven strukturellen und funktionalen Merkmalen abhängt, wobei eine gelegentliche oder inkonsistente Nutzung des Vermögenswertes irrelevant ist.

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Tremonti-Umwelt-Vergünstigungen: Der Kassationsgerichtshof klärt die Grenzen für Gesellschafter im Beschluss Nr. 29270/2025

Kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft die Tremonti-Umwelt-Vergünstigung beantragen, wenn die Gesellschaft dies nicht getan hat? Der Beschluss Nr. 29270/2025 des Kassationsgerichtshofs zieht eine klare Grenze hinsichtlich der Inhaberschaft des Steuervorteils und verneint die Änderbarkeit der Steuererklärung der Gesellschafter.

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Steuerforderungen und die Aufnahme in die Insolvenztabelle unter Vorbehalt: Eine Analyse des Beschlusses Nr. 29245/2025

Der Beschluss Nr. 29245/2025 des Kassationsgerichtshofs klärt das Recht der Insolvenzverwaltung, die Ablehnung einer steuerlichen Forderungsanmeldung anzufechten, selbst wenn die Steuerforderung nur unter Vorbehalt zugelassen wurde. Erfahren Sie, wie das Oberste Gericht Insolvenzverfahren bei Steuerforderungen schützt.

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Steuerbescheid und Prüfungsbericht: Die Klarstellung des Kassationsgerichtshofs mit der Verfügung Nr. 29085/2025

Mit der Verfügung Nr. 29085/2025 stellt der Kassationsgerichtshof klar, dass ein Steuerbescheid rechtmäßig höhere Beträge als der Feststellungsprotokoll (PVC) ausweisen kann. Wir untersuchen, warum die Autonomie des Steuerbescheids das Verteidigungsrecht des Steuerpflichtigen nach der Rechtsprechung nicht verletzt.

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Notwendige Streitgenossenschaft und außerordentliche Wiederaufnahme: Der Standpunkt des Kassationsgerichtshofs in der Verfügung 29464/2025

Die Verfügung Nr. 29464/2025 klärt die Verpflichtung zur Ergänzung des kontradiktorischen Verfahrens bei außerordentlichen Wiederaufnahmeklagen für Personengesellschaften und deren Gesellschafter. Erfahren Sie, wie die Einheitlichkeit der steuerlichen Feststellung die Anwesenheit aller beteiligten Parteien bei sonstiger absoluter Nichtigkeit vorschreibt.