Im Rahmen des Zivilverfahrens ist die korrekte Abwicklung der Mitteilungen zwischen den Parteien entscheidend für die Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Anordnung Nr. 23056 vom 23. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem grundlegenden Aspekt: der unterlassenen Mitteilung der Anordnung zur Auflösung der Reserve mit Zuweisung von Fristen gemäß Art. 190 c.p.c. Dieser Fall hat verdeutlicht, wie eine solche Unterlassung zur Nichtigkeit des Urteils führen kann, und betont die Bedeutung des rechtlichen Gehörs.
Nach Ansicht des Gerichts stellt die unterlassene Mitteilung der betreffenden Anordnung zur Auflösung der Reserve einen Grund für die Nichtigkeit des Urteils dar. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die Partei einen konkreten Nachteil nachweist, der sich aus dieser Nichteinhaltung ergibt. Dies führt zu einer Situation, die die volle Ausübung des Verteidigungsrechts verhindert und gegen das Prinzip des rechtlichen Gehörs, den Eckpfeiler des Zivilverfahrens, verstößt.
Unterlassene Mitteilung der Auflösung einer Reserve mit Zuweisung von Fristen gemäß Art. 190 c.p.c. - Folgen - Nichtigkeit des Urteils - Konfigurierbarkeit - Bestehen - Grundlage. Die unterlassene Mitteilung der Anordnung zur Auflösung der Reserve, mit der die Fristen gemäß Art. 190 c.p.c. zugewiesen wurden, stellt einen Grund für die Nichtigkeit des Urteils dar, ohne dass die Partei verpflichtet ist, anzugeben, welcher konkrete Nachteil sich aus dieser Nichteinhaltung ergeben hat, da es sich um einen Fall handelt, der dem Fall der unterlassenen Zuweisung der genannten Fristen gleichgestellt ist, der die volle Ausübung des Verteidigungsrechts verhindert und folglich gegen das Prinzip des rechtlichen Gehörs verstößt.
Diese Entscheidung fügt sich in eine bereits von früheren Entscheidungen des Obersten Kassationsgerichtshofs, wie den Urteilen Nr. 18149 von 2016 und Nr. 36596 von 2021, vorgezeichnete Rechtsprechungslinie ein. Beide Fälle bekräftigten die Bedeutung der Einhaltung von Mitteilungen im Verfahren und hoben hervor, wie deren Nichteinhaltung verheerende Auswirkungen auf das Verteidigungsrecht und die Gültigkeit des Verfahrens selbst haben kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 23056 von 2024 eine wichtige Bestätigung des Prinzips darstellt, dass die Einhaltung der Mitteilungsverfahren für die Gewährleistung der Fairness des Zivilverfahrens unerlässlich ist. Die Nichtigkeit des Urteils wegen unterlassener Mitteilung der Auflösung der Reserve ist nicht nur eine technische Frage, sondern ein entscheidender Aspekt für die Wahrung der Rechte der beteiligten Parteien. Die Rechtsprechung bekräftigt weiterhin, dass jede Unterlassung in diesem Bereich das gesamte Verfahren beeinträchtigen kann, zum Nachteil der Gerechtigkeit und des Schutzes individueller Rechte.