Das Urteil Nr. 22294 vom 7. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) stellt eine wichtige Bestätigung der Rechte von Ehepartnern dar, die innerhalb der Ehe Opfer von Gewalt wurden. In diesem Fall befasste sich das Gericht mit dem Thema der persönlichen Trennung von Ehepartnern und betonte, wie gewalttätiges Verhalten, sowohl physisch als auch moralisch, schwere Verletzungen der ehelichen Pflichten darstellt, die eine Zuweisung der Trennung an den Ehepartner rechtfertigen, der es begangen hat.
Das Gericht stellte klar, dass wiederholte Gewalt, die ein Ehepartner dem anderen zufügt, nicht nur die Trennung rechtfertigt, sondern auch die Zuweisung derselben an den gewalttätigen Ehepartner impliziert. Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung, da er den Richter von der Notwendigkeit befreit, das Verhalten des Opfers mit dem des Täters zu vergleichen. Mit anderen Worten, die Schwere der vom Opfer erlittenen Gewalt ist so groß, dass keine vergleichende Bewertung erforderlich ist.
Im vorliegenden Fall bestätigte das Gericht das Urteil des Berufungsgerichts von Ancona, das das gewalttätige und missbräuchliche Verhalten des Ehemanns als Hauptursache für die Unumkehrbarkeit der ehelichen Krise anerkannt hatte. Interessanterweise hatte die Tatsache, dass der des Missbrauchs beschuldigte Ehepartner in einem Strafverfahren freigesprochen worden war, keinen Einfluss auf die Entscheidung bezüglich der Zuweisung der Trennung. Dieser Aspekt unterstreicht die Autonomie des Zivilrechts von dem des Strafrechts und bestätigt, dass die Prüfung von gewalttätigem Verhalten in verschiedenen rechtlichen Kontexten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Gewalttätiges Verhalten eines Ehepartners gegenüber dem anderen – Grund für die Zuweisung der Trennung – Vorliegen – Vergleich mit dem Verhalten des Opfers – Notwendigkeit – Ausschluss – Bedingungen – Sachverhalt. Wiederholte physische und moralische Gewalt, die ein Ehepartner dem anderen zufügt, stellt eine so schwere Verletzung der aus der Ehe resultierenden Pflichten dar, dass sie nicht nur die Aussprache der persönlichen Trennung als Ursache für die Unerträglichkeit des Zusammenlebens begründet, sondern auch die Erklärung ihrer Zuweisung an den Täter; folglich befreit die Feststellung dieser Handlungen den Richter von der Pflicht, zum Zwecke der entsprechenden Entscheidungen einen Vergleich mit dem Verhalten des Ehepartners, der Opfer der Gewalt ist, durchzuführen, da es sich um Handlungen handelt, die aufgrund ihrer extremen Schwere nur mit gleichartigen Verhaltensweisen vergleichbar sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 22294 von 2024 einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Opfern häuslicher Gewalt darstellt. Es bekräftigt, dass gewalttätiges Verhalten im ehelichen Kontext inakzeptabel ist und die Zuweisung der Trennung rechtfertigt, ohne dass die Handlungen des Opfers verglichen werden müssen. Diese Haltung stärkt den Schutz der Opfer und sendet eine klare Botschaft gegen jede Form von Gewalt innerhalb von Liebesbeziehungen.