Das aktuelle Urteil Nr. 4038 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) vom 14. Februar 2024 liefert wichtige Denkanstöße zum Thema der Zuweisung der Trennungsfolgen (Addebito della separazione) zwischen Ehegatten. Die zentrale Frage war die Feststellung der Verantwortung eines der Ehegatten für die Ehekrise und die Unerträglichkeit der Fortsetzung des Zusammenlebens. In diesem Artikel analysieren wir die wichtigsten Punkte des Urteils und seine Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Bereich der Trennung.
Im vorliegenden Fall hatte A.A. das Urteil des Berufungsgerichts von Bari angefochten, das seinem Beruf teilweise stattgegeben, den Unterhalt für die beiden minderjährigen Töchter erhöht und seine Forderung nach Zuweisung der Trennungsfolgen an den Ehegatten B.B. abgewiesen hatte. Nach Ansicht des Gerichts war die Untreue von A.A. durch atypische Beweismittel, darunter Ermittlungsberichte, nachgewiesen worden. Dies löste eine Debatte über die Gültigkeit solcher Beweismittel aus, insbesondere über ihre Fähigkeit, einen kausalen Zusammenhang zwischen ehelichem Verhalten und der Ehekrise nachzuweisen.
Das Gericht bekräftigte, dass die Feststellung der Trennungsfolgen den Nachweis erfordert, dass die Ehekrise ausschließlich auf Verhaltensweisen zurückzuführen ist, die gegen die ehelichen Pflichten verstoßen. Insbesondere muss nachgewiesen werden:
Im Hinblick auf die Zuweisung der Trennungsfolgen schließt die Tatsache, dass die Krise des Paares der Untreue eines der beiden Ehegatten vorausging, den kausalen Zusammenhang zwischen letzterer Verhaltensweise und der Unerträglichkeit der Fortsetzung des Zusammenlebens aus.
Im vorliegenden Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen und betonte, dass die Absicht zur Trennung vom Ehemann im Jahr 2016 geäußert worden war, bevor A.A. seinen Antrag stellte. Dies führte zu dem Schluss, dass die bestehenden Probleme nicht ausreichten, um die Forderung der Antragstellerin nach Zuweisung der Trennungsfolgen zu rechtfertigen.
Das Urteil Nr. 4038 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Bestätigung der Rechtsprechung im Bereich der Trennung und der Zuweisung der Trennungsfolgen dar. Es unterstreicht, wie wichtig es ist, den kausalen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Ehegatten und der Unerträglichkeit des Zusammenlebens nachzuweisen. Dieser Grundsatz leitet nicht nur die Richter bei ihren Entscheidungen, sondern bietet den Ehegatten auch eine klare Orientierung über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Ehe ergeben.