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Kommentar zum Urteil Nr. 33201 von 2024: Persönliche Falschangabe und öffentlicher Glaube | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 33201 von 2024: Falschaussage und öffentlicher Glaube

Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 33201 vom 21. Mai 2024 hat im Bereich des Strafrechts, insbesondere im Hinblick auf Delikte gegen den öffentlichen Glauben, erhebliches Interesse geweckt. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen normativen und juristischen Kontext ein und klärt einige entscheidende Aspekte im Zusammenhang mit falschen Erklärungen über persönliche Eigenschaften und deren strafrechtliche Relevanz.

Der normative Kontext und die Leitsätze des Urteils

Der Oberste Kassationsgerichtshof befasste sich mit dem Fall eines Angeklagten, E. D. R., dem vorgeworfen wurde, falsche Angaben über seine Unbescholtenheit gemacht zu haben. Die zentrale Frage war, ob ein solches Verhalten den Straftatbestand des Art. 495 des Strafgesetzbuches, der Falschaussagen in Urkunden unter Strafe stellt, erfüllen könne. Der Gerichtshof bezog sich auf die

Falsche Angaben über persönliche Eigenschaften – Erklärender, der die Hinweise gemäß Art. 64 Abs. 3 StPO nicht erhalten hat – Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 11 von 2023 – Straftatbestand gemäß Art. 495 StGB – Bestehen – Ausschluss – Sachverhalt. Im Bereich der Delikte gegen den öffentlichen Glauben erfüllt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 11 von 2023 nicht den Straftatbestand des Art. 495 StGB das Verhalten des Angeklagten, der, ohne die Hinweise gemäß Art. 64 Abs. 3 StPO erhalten zu haben, falsche Angaben über seine in Art. 21 der Ausführungsbestimmungen zur StPO aufgeführten persönlichen Eigenschaften macht. (Sachverhalt, in dem der Angeklagte vor der Vernehmung falsche Angaben über seine Unbescholtenheit gemacht hatte).

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf das italienische Strafrecht, insbesondere in Bezug auf:

  • Normative Klarheit: Es wird festgelegt, dass das Verbrechen der falschen Erklärung nicht vorliegen kann, wenn keine spezifischen Hinweise gegeben wurden, wodurch die Rechte der Angeklagten geschützt werden.
  • Schutz individueller Rechte: Es wird die Bedeutung einer korrekten Information der Angeklagten bekräftigt und ihnen die Möglichkeit einer angemessenen Verteidigung garantiert.
  • Interaktion zwischen Normen: Es wird veranschaulicht, wie prozessuale und materielle Normen interagieren müssen, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 33201 von 2024 einen Fortschritt beim Schutz individueller Rechte im Kontext von Delikten gegen den öffentlichen Glauben darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat, gestützt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, klargestellt, dass die Rechtssicherheit Vorrang haben muss und übermäßig strafende Auslegungen bei fehlenden klaren Beweisen vermieden werden müssen. Dieser Ansatz stärkt nicht nur den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, sondern trägt auch zu einem größeren Vertrauen in die Strafjustiz bei, was für das ordnungsgemäße Funktionieren des Rechtsstaats von grundlegender Bedeutung ist.

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