Das jüngste Urteil Nr. 32249 vom 19. April 2024 stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bezüglich der Anwendung von Strafnormen nach Feststellungen der Verfassungswidrigkeit dar. Insbesondere wird das Prinzip des 'favor rei' (günstigere Norm für den Angeklagten) untersucht und wie es sich in der konkreten Anwendung von Strafgesetzen niederschlägt, insbesondere in Situationen, in denen eine Norm für verfassungswidrig erklärt wird.
Das Prinzip des 'favor rei' ist ein Eckpfeiler des Strafrechts, das besagt, dass im Falle einer Abfolge von Strafgesetzen die für den Angeklagten günstigere Norm anzuwenden ist. Das vorliegende Urteil stellt jedoch klar, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ihre Anwendbarkeit nicht auf Taten erstreckt, die vor dem Inkrafttreten der günstigeren Norm begangen wurden.
Günstigere Strafnorm – Feststellung der Verfassungswidrigkeit – Anwendbarkeit auf Taten vor ihrem Inkrafttreten – Ausschluss – Gründe – Sachverhalt. In Anwendung des Prinzips des 'favor rei' kann die für verfassungswidrig erklärte günstigere Strafnorm nur auf Taten angewendet werden, die während ihrer scheinbaren Geltungsdauer begangen wurden, nicht jedoch auf solche, die unter einer früheren Regelung begangen wurden. Es ist auszuschließen, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eine günstigere Behandlung auch in Bezug auf Taten bewirken kann, die unter der Geltung des früheren, strengeren Strafgesetzes begangen wurden. (Sachverhalt bezüglich des illegalen Handels mit anabolen Substanzen, der während der Geltung der weniger günstigen Bestimmung des Art. 9, Absatz 7, Gesetz vom 14. Dezember 2000, Nr. 376, erfolgte, welche dem Inkrafttreten des Art. 586-bis des Strafgesetzbuches vorausging, dessen Absatz 7 vom Verfassungsgerichtshof Nr. 105 von 2022, beschränkt auf die Worte „zum Zweck der Veränderung der sportlichen Leistungen der Athleten“, für verfassungswidrig erklärt wurde).
Die Implikationen dieses Urteils sind erheblich, insbesondere für Fälle des Handels mit anabolen Substanzen, die Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen waren. Das Gericht stellt klar, dass auch wenn eine Norm für verfassungswidrig erklärt wird, dies keine rückwirkende Anwendung der günstigeren Norm ermöglicht. Das bedeutet, dass Straftaten, die unter der Geltung eines strengeren Gesetzes begangen wurden, nicht von der neuen, günstigeren Auslegung profitieren können.
Zusammenfassend bekräftigt das Urteil Nr. 32249 von 2024 die Bedeutung der Rechtssicherheit und der Anwendung von Strafnormen. Es wird hervorgehoben, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf zukünftige Wirkungen beschränkt ist und keine bereits unter früheren Gesetzen eingetretenen Sachverhalte revidieren kann. Diese Klarstellung ist von grundlegender Bedeutung, um eine gerechte Rechtsprechung zu gewährleisten und Fehlinterpretationen der im Strafrecht relevanten Normen zu vermeiden.