Das Urteil Nr. 15705 vom 27. Januar 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen entscheidenden Moment in der Rechtsprechung zur Ablehnung von Richtern in Strafverfahren dar. Insbesondere hat sich das Gericht mit der Zulässigkeit eines Richters befasst, der in einem Fall einer kriminellen Vereinigung, die aus nur drei Mitgliedern besteht, ein Verurteilungsurteil erlassen hat. Die Entscheidung wirft relevante Fragen zur Unparteilichkeit des Richters und zur Wahrung der Verteidigungsrechte auf.
Nach Ansicht des Gerichts impliziert die Beteiligung eines Richters an der Verurteilung eines Mitglieds einer kriminellen Vereinigung eine Beurteilung der Existenz der Vereinigung selbst. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung: In einem Kontext, in dem die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung gering ist, kann die Verurteilung eines von ihnen die Fähigkeit des Richters beeinträchtigen, die Position der anderen Mitglieder objektiv zu beurteilen.
Kriminelle Vereinigung, die aus nur drei Mitgliedern besteht – Verurteilungsurteil gegen ein Mitglied – Nachfolgendes Verfahren gegen ein anderes Mitglied – Grund zur Enthaltung oder Ablehnung des Richters – Bestehen – Gründe. Ein Grund zur Enthaltung oder Ablehnung des Richters ist die Beteiligung an der Annahme eines Verurteilungsurteils in Bezug auf eine kriminelle Vereinigung, die aus nur drei Mitgliedern besteht, da in diesem Fall die Verurteilung eines von ihnen eine Beurteilung der Existenz der Vereinigung selbst impliziert, im Gegensatz zu kriminellen Konsortien, an denen eine erhebliche Anzahl von Personen beteiligt ist, bei denen die präjudizierende Eignung des Richters durch die Entscheidung gegen ein Mitglied konkret zu bewerten ist, in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Mitangeklagten, die in einem anderen Verfahren beurteilt wurden.
Dieses Urteil fügt sich in ein breiteres Rechtsprechungsbild ein, in dem bereits ähnliche Fälle behandelt wurden. Frühere Leitsätze, wie die im Urteil genannten (Nr. 6797 von 2015, Nr. 11546 von 2013 und Nr. 3921 von 2000), zeigen, wie die Frage der Ablehnung von Richtern sorgfältig behandelt wurde, insbesondere in Fällen von kriminellen Vereinigungen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Gericht einen Unterscheidungsgrundsatz zwischen Vereinigungen mit wenigen Mitgliedern und größeren kriminellen Konsortien festgelegt hat, bei denen die Beurteilung der präjudizierenden Eignung des Richters konkreter erfolgen muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15705 von 2023 eine wichtige Reflexion über die Sensibilität von Strafverfahren im Zusammenhang mit kriminellen Vereinigungen bietet. Es unterstreicht die Notwendigkeit, eine faire und unparteiische Justiz zu gewährleisten, und hebt hervor, wie die Ablehnung von Richtern nicht nur ein Recht, sondern auch eine grundlegende Notwendigkeit für den Schutz der Rechte der Angeklagten sein kann. Die Rechtsprechung entwickelt sich in diesem Bereich weiter, und es ist entscheidend, über die geltenden Grundsätze auf dem Laufenden zu bleiben, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.