Gerichtskosten im Berufungsverfahren: Klarstellungen des Kassationsgerichtshofs mit der Anordnung Nr. 16645/2025

Die Frage der Gerichtskosten ist in jedem Rechtsstreit seit jeher ein entscheidender Punkt, der die Prozessstrategien und das Endergebnis für die Parteien beeinflussen kann. In diesem Zusammenhang dient die Anordnung Nr. 16645, erlassen vom Kassationsgerichtshof am 21. Juni 2025, als Leuchtfeuer der Klarheit und legt die Aufgaben des Berufungsgerichts bei der Festsetzung der Prozesskosten präzise dar. Diese Entscheidung, unter dem Vorsitz von Frau Dr. A. S. und als Berichterstatter Herr Dr. E. V., greift einen Aspekt von grundlegender praktischer Bedeutung auf, der oft Quelle von Unsicherheiten für Juristen und Bürger ist.

Das Berufungsverfahren und die Frage der Kosten

Wenn ein Fall nach der Prüfung durch den Kassationsgerichtshof an ein anderes Gericht (oder an dasselbe Gericht in anderer Besetzung) „verwiesen“ wird, bedeutet dies, dass der Oberste Gerichtshof Rechtsfehler in der angefochtenen Entscheidung festgestellt hat und eine erneute Prüfung der Sache verlangt. Das Berufungsgericht ist daher nicht dazu aufgerufen, die gesamte Streitigkeit von Grund auf neu zu prüfen, sondern nach den vom Kassationsgerichtshof festgelegten Rechtsgrundsätzen zu entscheiden. Ein oft heikler Aspekt dieser Phase ist gerade die Handhabung der Prozesskosten, die sich über die verschiedenen Instanzen ansammeln können: erstinstanzliches Verfahren, Berufung und schließlich das Kassationsverfahren.

Die maßgebliche Gesetzgebung, insbesondere die Artikel 91 und 92 der Zivilprozessordnung, legt den allgemeinen Grundsatz fest, dass die Kosten dem Unterliegenden auferlegt werden. Die Anwendung dieses Grundsatzes im komplexen Mechanismus des Berufungsverfahrens erforderte jedoch spezifische gerichtliche Interventionen, um Einheitlichkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs im Fall C. gegen G. bietet eine wertvolle Auslegung.

Die Anordnung Nr. 16645/2025: Der Grundsatz der Gesamtniederlage

Der Kassationsgerichtshof hat mit der Anordnung Nr. 16645 von 2025 einen Eckpfeiler wiederholt und klargestellt, der das Berufungsgericht bei der Festsetzung der Kosten leiten muss. Die aus der Entscheidung abgeleitete Lehre ist aufschlussreich:

Das Berufungsgericht, an das die Sache vom Kassationsgerichtshof auch zur Entscheidung über die Kosten des Kassationsverfahrens verwiesen wird, ist verpflichtet, über die Kosten der Berufungsinstanzen zu entscheiden, wenn es die Berufung zurückweist, und über die Kosten des gesamten Verfahrens, wenn es die erstinstanzliche Entscheidung abändert, gemäß dem Grundsatz der Niederlage, der auf das Gesamtergebnis des Verfahrens angewendet wird, anstatt auf die verschiedenen Instanzen und deren Ergebnisse.

Diese Aussage ist von grundlegender Bedeutung. Sie bedeutet, dass das Berufungsgericht nicht nur prüfen muss, wer in der einzelnen Instanz Recht oder Unrecht hatte (z. B. nur in der Berufung oder nur im Berufungsverfahren), sondern das Gesamtergebnis der gesamten prozessualen Angelegenheit bewerten muss. Der Grundsatz der Niederlage ist daher nicht „in Fächern“ anzuwenden, sondern darauf zu schauen, wer am Ende des gesamten Gerichtsverfahrens, einschließlich der Berufungs- und Berufungsverfahren, endgültig gewonnen und wer endgültig verloren hat. Dieser Ansatz vermeidet Fragmentierung und gewährleistet eine größere Kohärenz bei der Verteilung der wirtschaftlichen Lasten.

Praktische Auswirkungen und nützliche Ratschläge

Die Anordnung Nr. 16645/2025 hat erhebliche praktische Auswirkungen. Für Anwälte und Parteien ist es unerlässlich, das Endergebnis des gesamten Verfahrens von den ersten Phasen an zu berücksichtigen, insbesondere wenn Rechtsmittel eingelegt werden. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Gesamtübersicht: Die Prozessstrategie muss immer auf das Endergebnis abzielen, in dem Wissen, dass die Kosten nach der Gesamtniederlage festgesetzt werden.
  • Aufmerksamkeit auf die Verweisung: Wenn der Kassationsgerichtshof die Sache verweist, hat das zuständige Gericht die Aufgabe, die Kosten aller vorherigen Instanzen neu festzulegen, nicht nur die des Kassationsverfahrens.
  • Bewertungskriterien: Das Berufungsgericht muss sorgfältig prüfen, ob es die Berufung zurückweist (und über die Kosten der Berufungsinstanzen entscheidet) oder ob es die erstinstanzliche Entscheidung abändert (und über die Kosten des gesamten Verfahrens entscheidet).

Diese Entscheidung steht im Einklang mit früheren Auslegungen des Kassationsgerichtshofs, wie z. B. der Lehre Nr. 15506 von 2018, die bereits die Bedeutung einer einheitlichen Betrachtung bei der Festsetzung der Kosten hervorgehoben und die Rechtssicherheit in einem so heiklen Bereich gestärkt hat.

Schlussfolgerungen

Die Anordnung Nr. 16645 vom 21. Juni 2025 des Kassationsgerichtshofs stellt einen unverzichtbaren Bezugspunkt für die korrekte Handhabung der Gerichtskosten im Berufungsverfahren dar. Durch die Betonung der Anwendung des Grundsatzes der Niederlage auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bietet der Oberste Gerichtshof eine klare und endgültige Anleitung, die dazu beiträgt, Unsicherheiten zu überwinden und eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung der Prozesskosten zu fördern. Für Juristen und alle, die mit einem Rechtsstreit konfrontiert sind, ist es unerlässlich, die Bestimmungen dieser Anordnung vollständig zu verstehen, um ihre prozessuale Position bewusst und strategisch zu gestalten.

Anwaltskanzlei Bianucci