Kündigung wegen Abschluss von Bauarbeiten: Kassationsgerichtshof und Beweislast (Urteil Nr. 16769/2025)

Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter, und die Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs sind grundlegende Wegweiser für die Auslegung der Gesetzgebung. Das Urteil Nr. 16769 vom 23. Juni 2025 bietet eine entscheidende Klarstellung zur Kündigung aus wichtigem sachlichem Grund, insbesondere im Baugewerbe. Diese Entscheidung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung, da sie die Grenzen der Kündigung aufgrund des Endes einer Baustelle definiert.

Der wichtige sachliche Grund: Kriterien und Grenzen

Die Kündigung aus wichtigem sachlichem Grund (GMO) gemäß Artikel 3 des Gesetzes Nr. 604 von 1966 ist ein legitimer Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie tritt aus Gründen auf, die mit der Produktionstätigkeit, der Arbeitsorganisation oder deren Funktion zusammenhängen (z. B. Einstellung der Tätigkeit, Reorganisation, Abschluss eines Projekts). Die bloße Fertigstellung eines Werkes reicht nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Hier greift der Kassationsgerichtshof ein.

Die Lehre des Kassationsgerichtshofs: Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung

Das Urteil Nr. 16769/2025, erlassen von der Arbeitssektion (Berichterstatter Dr. B. F.), befasst sich mit der Berufung von Y. (L. L.) gegen C. (H. F.) und weist die Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand zurück. Der zentrale Punkt betrifft die ausreichende Begründung der Fertigstellung von Bauarbeiten als Kündigungsgrund. Der Oberste Gerichtshof hat einen Grundsatz bekräftigt, der gut ist, ihn vollständig wiederzugeben:

Im Bereich der Kündigung aus wichtigem sachlichem Grund reicht die Fertigstellung von Bauarbeiten, für deren Ausführung die Arbeitnehmer eingestellt wurden, nicht aus, um einen wichtigen Kündigungsgrund zu begründen, es sei denn, der Arbeitgeber weist die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer in anderen, kompatiblen Tätigkeiten nach, unter Berücksichtigung der Komplexität des Unternehmens und der Gesamtheit der Baustellen, auf denen die betreffende Tätigkeit ausgeübt wird.

Diese Lehre kristallisiert ein Schlüsselkonzept: Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nach Abschluss eines Bauprojekts nicht kündigen, ohne alle möglichen Wege zur Wiedereingliederung versucht zu haben. Diese Pflicht, bekannt als "Pflicht zur Weiterbeschäftigung" (obbligo di repechage), verlangt die Prüfung der Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in gleichwertigen oder, falls kompatibel, auch in geringeren Tätigkeiten (nach Zustimmung) einzusetzen. Die Prüfung muss sich auf alle Bereiche des Unternehmens und alle aktiven Baustellen erstrecken, nicht nur auf die abgeschlossene Baustelle.

Praktische Anleitung: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun sollten

Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung ist eine wesentliche Garantie gegen vorwändige Kündigungen. Das Urteil Nr. 16769/2025 stärkt diesen Grundsatz und hebt die Notwendigkeit hervor, die Komplexität des Unternehmens und die Gesamtheit der Baustellen zu berücksichtigen. Ein Bauunternehmen mit mehreren Standorten kann die Suche nach einer Wiedereingliederung nicht auf den engen Bereich der abgeschlossenen Baustelle beschränken, sondern muss die gesamte Unternehmensstruktur berücksichtigen.

Für den Arbeitgeber erfordert die Erfüllung dieser Pflicht eine sorgfältige Analyse und Dokumentation:

  • Interne Bewertung: Prüfung der Existenz freier Stellen oder kompatibler Tätigkeiten an anderen Standorten oder Baustellen.
  • Angebote zur Wiedereingliederung: Angebot von gleichwertigen oder, falls nicht verfügbar, auch geringeren Tätigkeiten (nach Zustimmung) an den Arbeitnehmer.
  • Dokumentation: Nachweis der durchgeführten Recherchen und der Gründe für die Unmöglichkeit der Wiedereingliederung.

Das Fehlen eines solchen Nachweises macht die Kündigung rechtswidrig, mit den entsprechenden gesetzlichen Schutzmaßnahmen, die die Wiedereinstellung oder Schadensersatz umfassen können.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16769/2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein wichtiger Bezugspunkt für das Arbeitsrecht, insbesondere im Baugewerbe. Es bekräftigt, dass der Schutz des Arbeitnehmers ein Eckpfeiler ist. Arbeitgeber und Fachleute müssen diesen Grundsätzen höchste Aufmerksamkeit schenken und eine transparente und gesetzeskonforme Verwaltung gewährleisten. Für die Arbeitnehmer bestätigt diese Entscheidung die Robustheit der bestehenden Schutzmaßnahmen und ermutigt sie, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Anwaltskanzlei Bianucci