Das italienische Strafrecht ist ein komplexes, sich ständig weiterentwickelndes System, das ein Gleichgewicht zwischen der Ahndung von Straftaten und der Resozialisierung des Verurteilten sucht. In diesem Zusammenhang spielen Institute wie die „Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung“ eine grundlegende Rolle. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichtshofs, das Urteil Nr. 28422 von 2025, hat sich zu einem entscheidenden Aspekt im Zusammenhang mit diesem Institut geäußert: der Anwendbarkeit von Erklärungen zur Verfassungswidrigkeit auf bereits abgeschlossene Rechtsverhältnisse. Lassen Sie uns gemeinsam die Bedeutung dieser Entscheidung und ihre praktischen Auswirkungen untersuchen.
Die Bewährung ist ein Institut, das mit dem Gesetz Nr. 67 von 2014 in unser Rechtssystem eingeführt wurde und hauptsächlich in den Artikeln 168-bis ff. des Strafgesetzbuches und 464-bis ff. der Strafprozessordnung geregelt ist. Es ermöglicht dem Angeklagten bei geringfügigen Straftaten, die Aussetzung des Strafverfahrens für einen bestimmten Zeitraum zu beantragen, in dem er gemeinnützige Arbeit leisten, Wiedergutmachungsmaßnahmen durchführen und an einem Behandlungsprogramm teilnehmen muss. Wenn die Bewährung erfolgreich verläuft, wird die Straftat als erloschen erklärt, wodurch eine Verurteilung und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen vermieden werden. Es handelt sich um einen Mechanismus, der auf Resozialisierung und Wiedereingliederung abzielt und demjenigen, der einen Fehler begangen hat, eine zweite Chance bietet.
Der vom Kassationsgerichtshof im Urteil Nr. 28422 von 2025 geprüfte Fall betrifft eine Angeklagte, M. P. M. P. A., deren Antrag auf Bewährung vom Berufungsgericht Mailand abgewiesen wurde. Der Kern der Frage ist die Auswirkung einer Erklärung der teilweisen Verfassungswidrigkeit von Artikel 517 der Strafprozessordnung. Diese Norm sah vor der Intervention des Verfassungsgerichtshofs nicht ausdrücklich die Möglichkeit für den Angeklagten vor, dem im Zusammenhang stehende Straftaten vorgeworfen wurden, die Zulassung zur Bewährung in Bezug auf alle ihm zugeschriebenen Straftaten zu beantragen, was zu einer potenziellen Ungleichbehandlung führte.
Das Verfassungsgericht hat diese Lücke anerkannt und die Möglichkeit des Zugangs zur Bewährung auch bei mehreren zusammenhängenden Straftaten erweitert. Das Urteil Nr. 28422 von 2025 klärt jedoch einen grundlegenden Aspekt: Inwieweit kann eine Erklärung der Verfassungswidrigkeit rückwirkend gelten und bereits gefestigte Rechtsverhältnisse ändern?
Im Bereich der Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung findet die Erklärung der teilweisen Verfassungswidrigkeit von Art. 517 StPO, insofern sie die Möglichkeit des Angeklagten, dem zusammenhängende Straftaten vorgeworfen werden, nicht vorsieht, die Bewährung in Bezug auf alle ihm zugeschriebenen Straftaten zu beantragen, ihre Grenze in abgeschlossenen Verhältnissen, die sich von denen strafrechtlicher Natur unterscheiden, so dass sie keine rückwirkenden Auswirkungen hat, wenn ein rechtskräftiges Urteil der Freisprechung in Bezug auf die angefochtenen Straftaten ergangen ist.
Diese Leitsatz ist von entscheidender Bedeutung. Der Kassationsgerichtshof, unter dem Vorsitz von D. S. und mit D. A. als Berichterstatter, stellt fest, dass die Erklärung der Verfassungswidrigkeit, obwohl sie eine allgemeine Rückwirkung hat, eine unüberwindbare Grenze hat: die „abgeschlossenen Verhältnisse“. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass, wenn ein Rechtsverhältnis bereits durch ein rechtskräftiges Freispruchsurteil (das sogenannte „Rechtskraft“) abgeschlossen wurde, die nachfolgende Erklärung der Verfassungswidrigkeit einer Norm dieses Verhältnis nicht wieder eröffnen oder ändern kann. Mit anderen Worten, die Rechtssicherheit, die durch die Rechtskraft von Urteilen gewährleistet wird, hat Vorrang vor der Rückwirkung der Erklärung der Verfassungswidrigkeit, zumindest in Fällen wie dem untersuchten, in dem es um Straftaten ging, die Gegenstand einer ergänzenden Anklage waren, für die bereits ein rechtskräftiger Freispruch ergangen war.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs hat verschiedene praktische Auswirkungen:
Das Urteil Nr. 28422 von 2025 des Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Klarstellung der Grenzen der Rückwirkung von Erklärungen zur Verfassungswidrigkeit, insbesondere in Bezug auf das Institut der Bewährung. Es bestätigt, dass das italienische Rechtssystem, obwohl es die Bedeutung der Anpassung von Normen an verfassungsrechtliche Grundsätze anerkennt, die Rechtssicherheit, insbesondere bei rechtskräftigen Freispruchurteilen, entschieden schützt. Dieses Gleichgewicht ist unerlässlich, um die Stabilität der Rechtsordnung und das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu gewährleisten. Für die Angeklagte M. P. M. P. A. stellte der rechtskräftige Freispruch für die angefochtenen Straftaten ein „abgeschlossenes Verhältnis“ dar, das durch die nachfolgende verfassungsrechtliche Entscheidung nicht mehr geändert werden konnte, was die Solidität des Strafurteils bekräftigte.