Betrügerischer Bankrott und konzerninterne Transaktionen: Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit Urteil Nr. 27497 von 2025

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 27497 vom 25. Juli 2025 wichtige Klarstellungen zur Vermögensbetrugsbankrotterklärung geliefert. Die Entscheidung konzentriert sich auf die Übertragung von Ressourcen zwischen Gesellschaften, die demselben Konzern angehören, ein entscheidendes Thema für die Führung von Unternehmen in Schwierigkeiten und die Haftung von Geschäftsführern. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines transparenten und sorgfältigen Verhaltens und bekräftigt die Grenzen der Legalität in einem sich ständig weiterentwickelnden Sektor.

Vermögensverschleuderung in Unternehmensgruppen

Der vom Obersten Gerichtshof geprüfte Fall, der die Berufung gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts Turin vom 23. Oktober 2024 zurückwies, betraf die Konfigurierbarkeit der Vermögensbetrugsbankrotterklärung (Art. 216 Insolvenzgesetz, jetzt Kodex der Krise) in Kontexten konzerninterner Transaktionen. Das Urteil 27497/2025 stellt klar, dass die Zugehörigkeit zu einem Konzern die Verschleuderung nicht ausschließt. Eine Übertragung von Ressourcen von einer Gesellschaft in ernsten finanziellen Schwierigkeiten an eine andere Gesellschaft desselben Konzerns, die ebenfalls in der Krise steckt, ohne jegliche wirtschaftliche Gegenleistung, kann die Straftat begründen. Das Gericht betont das Fehlen eines realen Nutzens für die Gesellschaft, die sich von Vermögenswerten trennt, und verweist auf die Pflicht der Geschäftsführer, im Interesse der einzelnen Einheit zu handeln.

Analyse der Leitsätze: Die Grenze der Straftat

Im Bereich des betrügerischen Bankrotts stellt die Übertragung von Ressourcen zwischen Gesellschaften, die demselben Konzern angehören, ohne jegliche wirtschaftliche Gegenleistung von einer Gesellschaft in ernsten finanziellen Schwierigkeiten an eine andere Gesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine verschleudernde Handlung dar, da in diesem Fall keine günstige Prognose der Operation zulässig ist.

Dieser Leitsatz ist das Herzstück der Entscheidung. Der Kassationsgerichtshof stellt fest, dass Verschleuderung nicht nur physische Unterschlagung ist, sondern auch eine Operation, die, obwohl sie formal korrekt ist, die Gesellschaft ohne angemessene Entschädigung von Ressourcen beraubt und ihre Zahlungsunfähigkeit verschlimmert. Wenn eine Gesellschaft in tiefer Krise Vermögenswerte an eine andere Gesellschaft des Konzerns überträgt, die ebenfalls in Schwierigkeiten steckt, ohne Gegenleistung, liegt eine ungerechtfertigte Entwertung vor, die die Gläubiger schädigt. Das Konzept der "keiner günstigen Prognose" ist entscheidend: In einem Kontext der weit verbreiteten Krise im Konzern ist es nicht zulässig zu erwarten, dass die Übertragung zukünftige Vorteile für die Gesellschaft generiert, die sich der Ressourcen beraubt hat. Die Operation ist inhärent schädlich und daher verschleudernd. Das Urteil verweist auf die Grundsätze einer gesunden Unternehmensführung und die Pflicht der Geschäftsführer, das Gesellschaftsvermögen zu erhalten (Art. 2634 Abs. 3 Zivilgesetzbuch). Die Absicht für den Bankrott ist allgemein: Das Bewusstsein, dass die Handlung den Gläubigern Schaden zufügen kann, reicht aus.

Praktische Ratschläge für Geschäftsführer

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs fordert von den Geschäftsführern von Unternehmensgruppen, insbesondere in Krisenzeiten, erhöhte Vorsicht. Um das Risiko verschleudernder Handlungen zu vermeiden, ist es unerlässlich:

  • Die Gegenleistung bewerten: Jede Übertragung muss eine reale, angemessene und nachweisbare wirtschaftliche Gegenleistung haben.
  • Die finanziellen Bedingungen überwachen: Die wirtschaftliche Gesundheit aller Einheiten des Konzerns kontrollieren; Transaktionen zwischen Gesellschaften in Schwierigkeiten erfordern höchste Sorgfalt.
  • Detailliert dokumentieren: Jede konzerninterne Transaktion muss sorgfältig dokumentiert werden, wobei wirtschaftliche Gründe und erwartete Vorteile hervorgehoben werden.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um zu verhindern, dass geschäftliche Entscheidungen die Geschäftsführer schwerwiegenden strafrechtlichen Verantwortlichkeiten aussetzen, wie sie in Art. 223 Abs. 1 des Insolvenzgesetzes (heute Art. 329 des Kodex der Krise) vorgesehen sind.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 27497 von 2025 bekräftigt, dass die Logik des Konzerns die ungerechtfertigte Entwertung des Vermögens einer einzelnen Gesellschaft in Krise nicht rechtfertigen kann. Transparenz, Sorgfalt und die Suche nach einer realen wirtschaftlichen Gegenleistung sind die Säulen einer korrekten Führung. Qualifizierte Rechtsberatung ist unerlässlich, um sich im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht zurechtzufinden und die Konformität von Transaktionen und den Schutz vor potenziellen Haftungen zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci