Die italienische Rechtslandschaft entwickelt sich ständig weiter, und die Rechtsprechung, insbesondere die des Obersten Kassationsgerichtshofs, spielt eine entscheidende Rolle bei der Definition und Klärung der Grenzen verschiedener Straftatbestände. Eine kürzlich ergangene Entscheidung, das Urteil Nr. 16931 vom 07.03.2025 (eingereicht am 06.05.2025), befasste sich mit einem scheinbar einfachen Fall mit erheblichen Auswirkungen: das Wegfahren von einer Tankstelle ohne Bezahlung, gefolgt von Drohungen gegen den Angestellten. Diese Entscheidung, bei der Dr. L. I. den Vorsitz führte und Dr. M. P. der Berichterstatter war, bietet wichtige Reflexionen über die Konfigurierbarkeit des Raubes im "falschen" Sinne.
Die untersuchte Angelegenheit betraf den Angeklagten S. V., der, nachdem er sich mit Hilfe des Angestellten an einer Tankstelle mit Kraftstoff versorgt hatte, ohne den geschuldeten Preis zu bezahlen, wegfuhr. Das Verhalten beschränkte sich jedoch nicht auf die bloße Wegnahme der Sache, sondern wurde von Drohungen gegen den Angestellten begleitet. Das Berufungsgericht von Palermo hatte die Beschwerde zurückgewiesen, und die Frage gelangte vor den Obersten Kassationsgerichtshof, der entscheiden musste, ob ein solches Verhalten den Tatbestand des Raubes im "falschen" Sinne erfüllte.
Der Kern der Frage liegt in der Unterscheidung zwischen dem Straftatbestand des Diebstahls (Art. 624 StGB) und dem des Raubes im "falschen" Sinne (Art. 628 Abs. 2 StGB). Während der Diebstahl die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, daraus Gewinn zu ziehen, darstellt, liegt ein Raub im "falschen" Sinne vor, wenn zur Sicherung des Besitzes der weggenommenen Sache für sich oder für andere oder zur Verschaffung der Straflosigkeit für sich oder für andere Gewalt oder Drohung unmittelbar nach der Wegnahme angewendet wird.
Die Handlung, die nach der Betankung an einer Tankstelle mit Hilfe des Zapfstellenangestellten ohne Bezahlung und unter Androhung von Gewalt gegen diesen wegfährt, erfüllt den Tatbestand des Raubes im "falschen" Sinne, da die Wegnahme, da sie eine frei geformte Handlung ist, als Ergebnis eines scheinbar rechtmäßigen Kaufangebots erfolgen kann, das jedoch von einem inneren Vorbehalt getrübt ist, und dann von der Anwendung von Drohung oder Gewalt gefolgt wird, die darauf abzielen, den Besitz der weggenommenen Sache zu festigen.
Diese Leitsatz ist von grundlegender Bedeutung, da er klärt, dass die Wegnahme nicht notwendigerweise von Anfang an heimlich oder gewaltsam erfolgen muss. Das Gericht betont, dass die Wegnahme eine "frei geformte Handlung" ist, was bedeutet, dass sie auch in einem zunächst rechtmäßigen Kontext, wie einem Kaufangebot, auftreten kann. Wenn dieses Angebot jedoch "von einem inneren Vorbehalt getrübt" ist – das heißt, von Anfang an keine Zahlungsabsicht besteht – und anschließend zur Festigung des Besitzes der Sache (in diesem Fall des Kraftstoffs) Drohungen oder Gewalt angewendet werden, dann liegt ein Raub im "falschen" Sinne vor. Die Drohung ist in diesem Szenario kein Mittel zur Wegnahme, sondern zur Aufrechterhaltung des Besitzes dessen, was bereits weggenommen wurde.
Der Oberste Kassationsgerichtshof, Zweite Strafkammer, wies die Berufung des Angeklagten zurück und bestätigte die Verurteilung wegen Raubes im "falschen" Sinne. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer gefestigten Rechtsprechung, wie sie durch frühere Urteile (z. B. Nr. 5435 von 2019 und Nr. 3018 von 2020) belegt wird, die sich bereits mit ähnlichen Fällen befasst haben. Interessanterweise verweist das Urteil auch auf "abweichende frühere Leitsätze", wie Nr. 18039 von 2014, was ein Zeichen für eine interpretative Entwicklung ist, die zur Klärung der Konturen dieser komplexen Straftatbestände geführt hat.
Die Schlüsselelemente für die Konfiguration des Raubes im "falschen" Sinne sind laut dem Kassationsgerichtshof:
Im Fall der Betankung wird die Wegnahme in dem Moment vollendet, in dem der Kraftstoff ausgegeben und entnommen wird, mit der Absicht, nicht zu bezahlen. Die anschließenden Drohungen gegen den Angestellten, die darauf abzielen, die Rückgabe der Sache oder die Identifizierung des Täters zu verhindern, verwandeln den bloßen Diebstahl in einen Raub im "falschen" Sinne, eine Straftat von weitaus größerer Schwere.
Das Urteil Nr. 16931 von 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Mahnung für jeden dar, der versucht, sich unrechtmäßig fremde Güter anzueignen, insbesondere in kommerziellen Kontexten wie Tankstellen. Es stärkt den Schutz des Vermögens und der Sicherheit der Gewerbetreibenden und stellt klar, dass aggressives oder einschüchterndes Verhalten, auch wenn es zu einem späteren Zeitpunkt als die Wegnahme erfolgt, nicht toleriert und als Raub im "falschen" Sinne eingestuft wird, mit den entsprechenden und strengeren strafrechtlichen Folgen gemäß Artikel 628 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Dies ist ein Grundsatz, der die Bedeutung von Rechtmäßigkeit und Regelkonformität im Rahmen alltäglicher Handelsgeschäfte unterstreicht.