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Analyse des Urteils Nr. 37849 von 2024 über die soziale Gefährlichkeit und Präventionsmaßnahmen. | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Nr. 37849 vom 24. zur sozialen Gefährlichkeit und Präventivmaßnahmen

Das Urteil Nr. 37849 vom 30. Mai 2024 des Berufungsgerichts Turin stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der sozialen Gefährlichkeit und der Präventivmaßnahmen dar. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich zu verstehen, wie der Richter nicht nur rechtskräftige Verurteilungen, sondern auch Elemente aus anhängigen Strafverfahren bewerten kann. Dieser Ansatz, obwohl umstritten, wurde vom Gericht bekräftigt und klargestellt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Beurteilung der Gefährlichkeit und die Präventivmaßnahmen

Gemäß der in dem Urteil zum Ausdruck gebrachten Maxime hat der Richter die Befugnis, nicht nur die durch ein Verurteilungsurteil festgestellten Tatsachen zu berücksichtigen, sondern auch diejenigen, die sich aus nicht rechtskräftigen Strafverfahren ergeben. Insbesondere hat das Gericht festgestellt:

Beurteilung der Gefährlichkeit – Aus anhängigen Strafverfahren hervorgehende Elemente – Relevanz – Bedingungen – Angabe – Sachverhalt. Im Bereich der Präventivmaßnahmen kann der Richter zur Beurteilung der Gefährlichkeit nicht nur die durch ein Verurteilungsurteil festgestellten Tatsachenelemente, sondern auch diejenigen berücksichtigen, die sich aus anhängigen Strafverfahren wegen zu diesem Zweck bedeutsamer Straftaten ergeben, in deren Rahmen keine die Verantwortung des Beschuldigten ausschließenden Beurteilungen vorgenommen wurden. (In Anwendung des Grundsatzes hielt das Gericht die Entscheidung des Berufungsrichters zur Bestätigung der Maßnahme der besonderen Überwachung und der Einziehung für fehlerfrei, die auf der Grundlage des Vorliegens mehrerer Ermittlungen und zahlreicher nicht rechtskräftiger Strafverfahren wegen gewinnorientierter Straftaten gegen den Beschwerdeführer erlassen wurden, auch wenn eine rechtskräftige Freispruchsentscheidung wegen ähnlicher Taten vorlag). (Vgl.: Nr. 3010 von 1993, Rv. 195671–01).

Diese Entscheidung lädt dazu ein, über die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung der sozialen Gefährlichkeit nachzudenken, die sich nicht auf vergangene Ereignisse beschränken kann, sondern auch die aktuelle Situation des Individuums, einschließlich möglicher laufender Strafverfahren, berücksichtigen muss.

Bedeutung des Urteils im aktuellen rechtlichen Kontext

Das vorliegende Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein, in dem Gesetzgeber und Rechtsprechung einen starken Schwerpunkt auf die öffentliche Sicherheit legen. Insbesondere legt das Gesetzesdekret vom 6. September 2011, Nr. 159, die Präventivmaßnahmen und die damit verbundenen Bedingungen fest, mit dem Ziel, die organisierte Kriminalität und besonders schwere Straftaten zu bekämpfen.

  • Relevanz anhängiger Strafverfahren bei der Beurteilung der sozialen Gefährlichkeit.
  • Möglichkeit, Präventivmaßnahmen auch ohne rechtskräftige Verurteilungen anzuwenden.
  • Bedeutung der Gesamtbewertung des Verhaltens des Individuums.

Es ist unerlässlich, dass die Richter bei ihrer Tätigkeit nicht nur die festgestellte kriminelle Vorgeschichte, sondern auch alle Hinweise und Beweise berücksichtigen, die sich aus laufenden Ermittlungen ergeben können, und so ein Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und dem Schutz der Gemeinschaft gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37849 des Berufungsgerichts Turin von 2024 eine grundlegende Lesart bietet, um zu verstehen, wie das italienische Justizsystem die Frage der sozialen Gefährlichkeit angeht. Die Möglichkeit, auch nicht rechtskräftige Ermittlungen in die Beurteilung der Gefährlichkeit einzubeziehen, stellt eine wichtige Entwicklung im Bereich der Präventivmaßnahmen dar. Es ist ein Aufruf zu ständiger Wachsamkeit und einem Ansatz, der die Warnsignale aus laufenden Strafverfahren nicht außer Acht lässt und so für mehr Sicherheit für die Gesellschaft sorgt.

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